Momentan sind offenbar einige Kleinunternehmer/innen verunsichert, weil im Internet an diversen Stellen über Neuregelungen für Kleinunternehmer berichtet wird und diese angeblich Ihre AGB und Angaben im Impressum dringend überarbeiten müssen.


Was ist von den Meldungen aus dem Internet zu halten? Hat sich bei Kleinunternehmern denn überhaupt etwas geändert?

Ja, § 19 UStG wurde durch den Gesetzgeber überarbeitet. Es gibt neue Schwellenwerte: bisher 22.000 €, künftig 25.000 €. Zudem wurde für das laufende Jahr eine neue Grenze in Höhe von 100.000 € (bisher 50.000 €) eingeführt.


Kleinunternehmer/in ist nach der aktuellen Regelung, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht mehr als 25.000 Euro erwirtschaftet und im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von nicht mehr als 100.000 € macht.



Nach bisheriger Rechtslage wurde von Kleinunternehmern Umsatzsteuer „nicht erhoben“. Nach aktueller Rechtslage wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet, jedoch sind die Umsätze steuerbefreit.



Wichtig: Diejenigen Kleinunternehmer/innen, die bisher in Ihrem Hinweis auf Ihre Kleinunternehmereigenschaft zum Beispiel darauf hingewiesen haben, dass von Ihnen keine Umsatzsteuer erhoben wird, müssen in der Tat Ihre Hinweise überarbeiten, da ein solcher Hinweis jetzt nämlich aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung unzutreffend wäre.



Fazit zum überarbeiteten § 19 UStG

Für Kleinunternehmer/innen hat der überarbeitete § 19 UStG kaum Auswirkungen. Weiterhin dürfen Kleinunternehmer/innen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Auch weiterhin müssen Unternehmer/innen, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, bei den Preisangaben und in ihren Rechnungen auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren Onlinehändler rund um den Handel im Fernabsatz. Auch berate ich ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit.

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Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
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