Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland.Dieser Aufruf dient der Schließung von geringfügigen Versorgungslücken. Mit dem Programm sollen Synergiepotenziale aus bereits errichteten bzw. gerade in Erstellung oder in Planung befindenden Infrastrukturen genutzt werden. Das Lückenschluss-Pilotprogramm bietet aufgrund der geringen Projektgrößen die Möglichkeit, Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.Der erste Aufruf vom 03.06.2024 ist beendet.Im Rahmen dieses zweiten Aufrufes können ab dem 05.09.2024 gemäß Nr. 3.1 und Nr. 3.2 in Verbindung mit Nr. 9 der Gigabit-RL 2.0 Anträge zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau gestellt werden. Die maximalen Gesamtprojektausgaben werden im vorliegenden zweiten Aufruf von 500.000 auf 1.000.000 Euro erhöht.1. Allgemeine HinweiseAlternativ zu einer Antragstellung im Rahmen der regulären Infrastrukturaufrufe vom 30.04.2024 (fast lane/Standard) besteht für Gebietskörperschaften1 ab dem 05.09.2024 die Möglichkeit, für förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden bzw. wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiet), einen Antrag im Lückenschluss-Pilotprogramm innerhalb der Gigabitförderung 2.0 zu stellen. Eine Antragstellung gemäß diesem Förderaufruf schließt eine Antragstellung im Rahmen der Infrastrukturaufrufe vom 30.04.2024 aus und umgekehrt. Eine Gemeinde (AGS) kann im Rahmen der Aufrufe 2024 daher entweder einen Antrag im Lückenschluss-Pilotprogramm oder im Rahmen der Infrastrukturaufrufe für Standard- oder Fast-Lane-Anträge stellen (vgl. Informationsmitteilung der Bundesförderung Breitband vom 05.09.2024.)
Wir stehen Ihnen im Antragsverfahren gerne mit Rat und Tat zur Seite!