In letzter Zeit versendet die Primis GmbH, vertreten durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vermehrt Abmahnungen an Unternehmen, die kosmetische Produkte vertreiben. Diese Abmahnungen beziehen sich auf angebliche Verstöße gegen die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), insbesondere hinsichtlich der korrekten Deklaration von Inhaltsstoffen.

Vorab: Wir kennen den Gegner und  können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail an [email protected] und wir meldem uns umgehend bei Ihnen.

Hintergrund der Abmahnung durch Primis GmbH und Medius

Gemäß Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung müssen kosmetische Produkte eine Liste der Inhaltsstoffe enthalten, die mit dem Begriff "Ingredients" eingeleitet wird. Diese Regelung dient der Transparenz und soll Verbrauchern ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten

Die Primis GmbH wirft den abgemahnten Unternehmen vor, dass die Angaben zu den Inhaltsstoffen in ihren Online-Angeboten nicht mit den tatsächlichen Inhaltsstoffen auf der Produktverpackung übereinstimmen. Ein häufiger Kritikpunkt ist dabei die Angabe des Duftstoffs Lilial (Butylphenyl Methylpropional), dessen Verwendung in kosmetischen Produkten seit dem 1. März 2022 aufgrund gesundheitlicher Bedenken in der EU verboten ist. 

Forderungen in den Abmahnung von Medius und Primis GmbH

In den Abmahnungen fordert die Primis GmbH die betroffenen Unternehmen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem werden die Erstattung der Anwaltskosten, basierend auf einem Streitwert von 25.000 Euro, sowie die Übernahme von Gutachterkosten verlangt. In einigen Fällen wird auch gefordert, dass Vertragsstrafen im Wiederholungsfall nicht an die Primis GmbH, sondern an die Stiftung Deutsche Krebshilfe zu zahlen sind. Des Weiteren wird in einem aktuellen Fall ein Prüfbericht vorgelegt, der den Verstoß belegen soll. Es werden diesbezüglich weitere 690,20 € gefordert.

Empfehlungen für betroffene Unternehmen

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Keine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung: Die vorformulierten Erklärungen können weitreichende Verpflichtungen enthalten, die über das erforderliche Maß hinausgehen.

  2. Rechtliche Beratung einholen: Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht prüfen, um die Berechtigung der Forderungen zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren.

  3. Produktangebote überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die Deklaration der Inhaltsstoffe in Ihren Online-Angeboten mit den tatsächlichen Produktinhalten übereinstimmt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  4. Mögliche Einigung anstreben: In einigen Fällen kann eine direkte Kommunikation mit der abmahnenden Partei zu einer außergerichtlichen Lösung führen.

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell zu bewerten ist und die genannten Informationen keine rechtliche Beratung ersetzen. Bei Erhalt einer Abmahnung ist es ratsam, umgehend fachkundigen Rat einzuholen, um mögliche rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Sollten Sie sich mit einer Abmahnung konfrontiert sehen, bieten wir gerne eine kostenlose Ersteinschätzung an. Abmahnungen wegen falscher Inhaltsstoffangaben bei Kosmetikprodukten sind ernst zu nehmen. 

Wir haben in der Vergangenheit tausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für unsere Mandanten bearbeitet. Mit unserer  Erfahrung im Bereich der Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung des Wettbewerbsrechts stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen:

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