Wie Sie mehr für sich rausholen:

Eine Kündigung kommt oft überraschend – und dann geht alles schnell: Ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag liegt auf dem Tisch. Viele Arbeitnehmer aus Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf, Usingen oder Bad Vilbel unterschreiben in dieser Situation vorschnell und verschenken bares Geld. Dabei gibt es gerade bei der Abfindung erheblichen Verhandlungsspielraum, wenn man seine Rechte kennt.

Abfindung: Kein Anspruch, aber oft erreichbar

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht selten. Trotzdem wird sie in vielen Fällen gezahlt, insbesondere:

  • bei einer Kündigungsschutzklage – um einen Prozess zu vermeiden
  • im Aufhebungsvertrag – als Verhandlungsergebnis
  • bei betriebsbedingten Kündigungen – gemäß § 1a KSchG

Viele Arbeitgeber ziehen es vor, eine Abfindung zu zahlen, anstatt ein langwieriges Gerichtsverfahren zu riskieren.

Wichtige Faktoren für die Höhe der Abfindung

Die Abfindung richtet sich nach mehreren Kriterien:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit (Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr)
  • Höhe des letzten Bruttogehalts
  • Risiko für den Arbeitgeber: Je angreifbarer die Kündigung, desto stärker Ihre Verhandlungsposition
  • Soziale Faktoren: Alter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft)

Tipp: Mit der richtigen Vorbereitung erreichen Sie oft deutlich mehr als die „halbe Monatsgehaltsformel“!

Typische Fehler beim Aufhebungsvertrag vermeiden

  • Nicht übereilt unterschreiben: Arbeitgeber setzen oft unter Zeitdruck („Nur heute gültig!“). Lassen Sie sich nicht drängen!
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten: Ohne anwaltliche Beratung riskieren Sie eine Sperrzeit von 12 Wochen.
  • Keine umfassenden Ausgleichsklauseln unterschreiben: Offene Ansprüche (z. B. Boni, Darlehen, Dienstwagen, Aktienoptionen) sollten geprüft werden.

Gerade in komplexen Fällen – etwa bei Führungskräften oder Betriebsratsmitgliedern – zahlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus.

Ihr Vorteil: Kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht

Verhandlungen über Abfindungen und Aufhebungsverträge sind keine Alltagssituationen – aber für mich tägliche Praxis.
Ich unterstütze Arbeitnehmer aus Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf, Usingen und Bad Vilbel kompetent und engagiert.

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