Ablauf eines arbeitsrechtlichen Verfahrens – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf, Bad Vilbel und Usingen erklärt
Arbeitsrechtliche Konflikte wie Kündigungen, Lohnforderungen oder Streitigkeiten über den Arbeitsvertrag sind im Berufsleben leider keine Seltenheit. Scheitert eine gütliche Einigung, führt der Weg meist vor das Arbeitsgericht. Doch wie läuft ein arbeitsrechtliches Verfahren genau ab?
Hier erhalten Sie eine kompakte Übersicht – zusammengestellt von Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf, Bad Vilbel und Usingen.
1. Klageerhebung: Der erste Schritt
Das arbeitsrechtliche Verfahren beginnt mit der Klageeinreichung beim zuständigen Arbeitsgericht. In der Regel ist das Gericht am Ort der Arbeitsleistung oder am Unternehmenssitz des Arbeitgebers zuständig.
Tipp:
In unserer Region (Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf, Bad Vilbel und Usingen) ist meist das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig.
2. Die Güteverhandlung: Der erste Versuch einer Einigung
Innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Klageeinreichung findet der sogenannte Gütetermin statt. Ziel ist es, den Streit möglichst schnell und einvernehmlich durch einen Vergleich beizulegen.
Ein großer Vorteil: Kommt es im Gütetermin zur Einigung, fallen keine Gerichtskosten an.
Wichtig:
Persönliches Erscheinen ist nur erforderlich, wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet. In vielen Fällen übernimmt der Anwalt die Vertretung.
3. Der Kammertermin: Wenn keine Einigung erzielt wird
Wird im Gütetermin keine Einigung erreicht, geht das Verfahren in die nächste Runde – den Kammertermin. Jetzt wird der Sachverhalt intensiv geprüft:
- Der Arbeitgeber muss seine Argumente und Kündigungsgründe darlegen (im Kündigungsschutzverfahren).
- Der Arbeitnehmer kann Einwendungen erheben und Beweise vorlegen.
Hinweis:
Die Schriftsätze müssen unbedingt fristgerecht eingereicht werden, da sie entscheidend für den Prozessverlauf sind.
Etwa drei bis sechs Monate nach dem Gütetermin treffen sich die Parteien erneut vor der vollständigen Kammer (bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern).
Das Gericht gibt hier oft eine erste rechtliche Einschätzung ab – ein wichtiger Moment für die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Kommt erneut keine Einigung zustande, fällt das Gericht am Ende ein Urteil.
4. Berufung und Revision: Die nächsten Instanzen
Das Urteil des Arbeitsgerichts muss nicht das letzte Wort sein. Innerhalb eines Monats kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden – dort besteht Anwaltszwang.
In bestimmten Fällen ist anschließend auch eine Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich.
5. Kosten: Wer zahlt was?
Die Kosten des arbeitsrechtlichen Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Bei Kündigungsschutzklagen wird häufig das Dreifache des Bruttomonatsgehalts als Streitwert angesetzt.
Wichtig zu wissen:
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Tipp:
- Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Arbeitsrechtsstreits.
- Wer sich die Kosten nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Fazit: Frühzeitig rechtliche Beratung einholen
Ein arbeitsrechtliches Verfahren kann sich über Monate ziehen und ist oft mit großen Unsicherheiten verbunden.
Eine frühzeitige kompetente Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf, Bad Vilbel und Usingen ist daher entscheidend für den Erfolg.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch!