Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. aus Gnarrenburg welche durch Rechtsanwalt Christian Schleinkofer aus Regenstauf ausgesprochen wurde.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Adressat im Internet Messer unter der Bezeichnung „Japanisches Küchenmesser“ anbietet, obwohl diese nicht in Japan hergestellt worden sein sollen. Mit der Bezeichnung „Japanisches Küchenmesser“ würde der Adressat mit einer geografischen Herkunftsangabe werben und Kunden würden der Meinung sein, dass das Messer in Japan gefertigt wurde.
Hierdurch soll ein Verstoß gegen §§ 126,127 MarkenG und §§ 3,5 I, II Nr. 1 UWG vorliegen. Der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. sollen somit Unterlassungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (Erstattung von Abmahnkosten) zustehen. Die Abmahnkosten werden nach einem Streitwert in Höhe von 30.000,- e berechnet und sollen 1.501,19 betragen.
Wie verhalte ich mich richtig?
Wichtig ist, dass sie die Abmahnung ernst nehmen. Eine Nichtreaktion der Abmahnung kann zu weitreichenden Weiterungen führen. Diese gilt es zu vermeiden. Dennoch sollte auch nicht unüberlegt eine im Schreiben beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gilt, dass eine für den Einzelfall erstellte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, sofern die Unterlassungsansprüche überhauptbestehen.
Auch die Abmahnkosten sind sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu prüfen. Es kann sein das gegebenenfalls Zurückbehaltungsrechte bestehen oder auch gewisse Positionen nicht zu ersetzen sind. Dies sollte ebenfalls im Einzelfall überprüfen.
Über eine für sie richtige Verteidigungsstrategie beraten wir Sie gern.
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