Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) vom 27.12.2024 vor. Es geht um einen Verstoß gegen die Impressumspflicht bei anwalt.de.


Wer ist eigentlich der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)?

Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. wurde im April 2010 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer VR 15228 eingetragen. Er ist als qualifizierter Wirtschaftsverband seit dem 06.11.2023 in der vom Bundesamt der Justiz geführten Liste gemäß § 8b UWG eingetragen.


Unter Satzungszweck gemäß § 4 Absatz 3 UKlaG i. V. m. § 8b Absatz 3 UWG heißt es: Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen; Information und Beratung der Mitglieder in wettbewerbsrechtlichen Fragen gemäß § 2 Absatz 1, Absatz 2 der Satzung.


Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Vereins.


Gegenstand der Abmahnung vom BFIF e.V.

Abgemahnt wird ein Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht auf der Plattform anwalt.de, wo dieser ein Profil vorhält. Dessen Impressum sei unvollständig. Es fehlen die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG vorgeschriebenen Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zur
verliehenen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen.


Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 10.01.2025 gefordert.


Abmahnkosten werden in Höhe von 297,50 EUR geltend gemacht.


Mein Rat an alle anwalt.de Nutzer:

Jeder Nutzer von anwalt.de sollte prüfen, ob er ein vollständiges Impressum hinterlegt hat. Anwalt.de hat bereits zuvor und erst kürzlich am 08.01.2025 per E-Mail Newsletter an an die Impressumspflicht erinnert.



Weitere Abmahngefahr: § 2 DLInfoV – „Stets zur Verfügung zu stellende Informationen“

Der Hinweis auf § 2 DLInfoV – „Stets zur Verfügung zu stellende Informationen“ ist für viele Kolleginnen und Kollegen immer wieder „Neuland“, wie ich feststelle. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen ist es überraschend und neu, dass sie vor Erbringung der Dienstleistung die in § 2 DlInfoV genannten Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen müssen.


Trifft dies vielleicht auch auf Sie zu? Keine Sorge, Sie sind damit nicht alleine.


Ich kann Ihnen genau sagen, wie Sie Ihren vorvertraglichen Informationspflichten nachkommen können. Ferner empfehle ich, allgemeine Mandatsbedingungen zu verwenden und stets Hinweise zur Datenverarbeitung zu erteilen.


Gern berate ich Sie zur rechtssicheren Umsetzung dieser Thematik in der täglichen Praxis. Melden Sie sich gerne bei mir.



So verhalten Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig:

  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten!
  • Unterschreiben Sie niemals voreilig eine vorformulierte  strafbewehrte Unterlassungserklärung, ohne sich über den Inhalt und die Reichweite im Klaren zu sein!


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles per E-Mail an.


Sie haben auch eine Abmahnung vom BFIF e.V. erhalten?

Ich kann Ihnen helfen, den Vorgang professionell abzuwickeln. Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht