Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. der Kanzlei VON HAVE FEY wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder von Produkten der Marke „Schmuddelweddda“
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei VON HAVE FEY, beauftragt von der Leo E-Commerce Ltd. wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder von Produkten der Marke „Schmuddelweddda“ bei Kleinanzeigen vor.
Vorgeworfen wird, Lichtbilder nach § 72 UrhG, an denen die alleinigen Verwertungsrechte der abmahnenden Partei zustehen sollen, unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht zu haben und damit die Nutzungsrechte der Berechtigten verletzt zu haben.
Aufgrund dieser behaupteten Rechtsverletzung verlangt die Leo E-Commerce Ltd. umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 97 a Abs. 1 UrhG, 242 BGB.
Zum Schadensersatz werden die Testkaufkosten sowie die Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung sowie ein Lizenzschaden beziffert, nachdem die Auskunft erteilt wurde.
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?
Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Abmahnungsverteidigung und habe bereits zahlreichen Betroffenen zu einer bestmöglichen Lösung verholfen, um langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sprechen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Achten Sie bitte auf die gesetzten Fristen. Bei Nichttätigwerden droht Ihnen die Einleitung des gerichtlichen Verfahren, welches weitere Kosten verursacht. Geben Sie nicht zu voreilig eine Unterlassungserklärung ab. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz oder Urheber- und Medienrecht beraten.