Ihr Spezialist für Marken- und Designrecht klärt auf: Was hinter der Abmahnung von Bottega Veneta steckt – und wie Sie sich jetzt richtig verhalten.
In jüngerer Zeit erhalten Händlerinnen und Händler, Online-Shop-Betreiber sowie Einzelpersonen vermehrt Abmahnungen der Frankfurter Kanzlei bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, im Auftrag des italienischen Luxuslabels Bottega Veneta S.r.l..
Gegenstand dieser Schreiben ist der Vorwurf einer Verletzung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) – konkret im Zusammenhang mit einem charakteristischen Armreif-Design.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen Verletzung eines Designs und/oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung an [email protected] oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend!
Als auf Marken- und Designrecht spezialisierter Rechtsanwalt zeige ich Ihnen, was es mit dieser Art von Abmahnung auf sich hat, welche Risiken bestehen – und wie Sie sich am besten verteidigen können.
1. Worum geht es bei der Abmahnung?
Bottega Veneta macht als Inhaberin eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters - ( vorliegend: Gemeinschaftsgeschmacksmuster 015073853-0009) geltend, dass bestimmte im Handel befindliche Armreife, etwa auf Plattformen wie Etsy, eBay, Amazon oder in eigenen Online-Shops, eine unzulässige Nachahmung eines ihrer Designs darstellen. In der Abmahnung weisen die Anwälte von bocklegal darauf hin, dass das Design in Kraft steht und über eine Schutzdauer bis zum 20.09.2029 verfügt, die auch noch mehrmals verlängert werden kann. Entwerfer des Designs sei der Modeschöpfer Matthieu Blazy, der von 2021 bis 2024 Kreativdirektor von Bottega Veneta gewesen sei.
Typischerweise handelt es sich dabei um:
schlichte, aber markant geformte Armreifen
oft in geflochtener, gedrehter oder minimalistischer, skulpturaler Ausführung
ein Design, das laut Bottega Veneta eine besondere gestalterische Eigenart aufweist und daher Schutz genießt
2. Was wird in der Abmahnung verlangt?
Die Forderungen sind – wie bei Designrechtsabmahnungen üblich – umfangreich:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Auskunft über Herkunft, Vertriebswege, Stückzahlen und Umsätze
Vernichtung noch vorhandener Produkte
Zahlung von Schadensersatz bzw. Lizenzgebühren
Erstattung der Anwaltskosten (i.d.R. basierend auf einem Streitwert von 50.000 Euro oder mehr)
Diese Forderungen sind durchaus ernst zu nehmen – die Nichtbeachtung kann zu einstweiligen Verfügungen oder Klagen führen. Uns liegt bereits in einem anderen Fall eine einstweilige Verfügung der Gegenseite vor.
3. Ist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wirksam – und liegt überhaupt eine Verletzung vor?
Die gute Nachricht: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Als Fachanwalt prüfe ich insbesondere folgende Punkte:
Ist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster tatsächlich wirksam eingetragen? War es zum Zeitpunkt der Anmeldung also neu und hatte die erforderliche Eigenart?
Weist das angegriffene Produkt dieselben prägenden Merkmale auf – oder lediglich ähnliche Stilmerkmale?
Liegen Ausnahmen oder Freihaltebedürfnisse vor?
Gab es das Muster ggf. schon vor Eintragung (sog. Vorbekanntheit)?
Designschutz und auch der Schutz als Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestehen nur, wenn die Muster zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und eigenartig sind. Bei schlichten, geometrischen Formen ist dies nicht immer der Fall. Überdies werden häufig auch Muster angemeldet, die bereits vorbekannt waren und für die auch keine Neuheitsschonfristen mehr gelten.
4. Wie sollten Sie reagieren?
🚫 Keine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung
🚫 Keine Zahlung ohne Prüfung
🚫 Keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
Stattdessen:
✅ Sofort einen spezialisierten Anwalt für Marken- und Designrecht einschalten
✅ Fristen einhalten, aber nicht übereilt reagieren
✅ Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit prüfen lassen
In vielen Fällen kann die Unterlassungserklärung modifiziert werden. Auch die Auskunft sollte nicht ohne anwaltliche Hilfe erteilt werden.
5. Fazit: Designrechtliche Abmahnung und Abmahnungen wegen Gemeinschaftsgeschmacksmuster unbedingt ernst nehmen – aber gezielt handeln
Wenn Sie eine Abmahnung von bocklegal im Namen von Bottega Veneta wegen eines vermeintlich nachgeahmten Armreif-Designs erhalten haben, sollten Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Die Risiken eines unüberlegten Handelns sind hoch – es drohen weitere Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie nicht reagieren.
📞 Kontaktieren Sie mich direkt für eine kostenfreie Ersteinschätzung unter 0251 20 86 80 30 oder senden Sie Ihre Abmahnung zur kostenlosen Ersteinschätzung an [email protected]
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-bocklegal-und-bottega-veneta/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-bottega-veneta-und-bock-legal-wegen-drop-ohrring-236789.html