Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht klärt auf

In jüngerer Zeit wurden uns mehrere Abmahnungen der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte im Namen der Rolex SA, einem der bekanntesten Uhrenhersteller weltweit, vorgelegt. Im Fokus steht hierbei der Import von nachgemachten Rolex-Uhren, der als Verstoß gegen Markenrechte gewertet wird – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen.

Vorab: Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung durch Loschelder und Rolex SA oder eine sonstige markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an [email protected] und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist der Hintergrund der Abmahnung durch Loschelder und Rolex SA ?

Rolex SA ist Inhaberin einer Vielzahl eingetragener Marken, insbesondere des weltbekannten Markenzeichens „Rolex“ sowie der charakteristischen Modelle wie „Submariner“, „Daytona“ oder „Datejust“. Schon der Versuch, nachgemachte Uhren mit diesen oder ähnlichen Zeichen in die EU einzuführen – etwa durch eine Online-Bestellung aus China oder Albanien – kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Hintergrund ist häufig die Aussetzung der Überlassung (AdÜ) von Waren durch den Zoll, wenn in Bezug auf bestimmte Waren der Verdacht einer Rechtsverletzung, z.B. einer Markenverletzung besteht. In Bezug auf die Waren kommt es dann häufig zur Vernichtung, wenn

  • Der Markeninhaber bestätigt, dass die Waren rechtsverletzend ist und der Vernichtung zugestimmt wird.
  • Auch die anmeldende Person – also der Besteller – muss der Vernichtung zustimmen.

Die Kanzlei Loschelder mahnt in diesem Zusammenhang im Auftrag von Rolex SA insbesondere Personen  ab, die solche Uhren bestellt haben – auch wenn diese nur zum privaten Gebrauch gedacht waren.

Was wird in der Abmahnung durch Loschelder und Rolex SA gefordert?

Typischerweise enthält die Abmahnung:

  • Den Vorwurf der Markenrechtsverletzung
  • Eine detaillierte Beschreibung des vermeintlichen Verstoßes (z. B. Bestellung einer nachgeahmten Rolex über einen Onlineshop)
  • Die Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Aufforderung zur Vernichtung der Uhr
  • Die Zahlung von Anwaltskosten, häufig im vierstelligen Bereich (oft angesetzt auf Basis eines hohen Streitwerts, etwa 100.000 €)

Ist die Abmahnung durch Loschelder und Rolex SA berechtigt?

Die Einfuhr von Waren als Markenverletzung ist in § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG geregelt. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Handlung im geschäftlichen Verkehr vorgenommen wird. Aus Sicht des Lieferanten / Händlers dürfte es sich immer um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr handeln. Die Ware kann bereits deshalb der Zollbeschlagnahme unterliegen. Der Besteller könnte aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handeln, so dass eine Abmahnung ggf. unberechtigt wäre. Hier kommt es auf den Einzelfall und z.B. die Menge der eingeführten Waren an. Jede Abmahnung sollte daher sorgfältig geprüft werden. Pauschale Unterstellungen, fehlerhafte Sachverhaltsdarstellungen oder unangemessen hohe Forderungen kommen durchaus vor.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?

  1. Nicht ignorieren! Die gesetzten Fristen sind meist kurz (7–10 Tage).
  2. Keine voreilige Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann Sie lebenslang binden und birgt erhebliche Risiken.
  3. Nicht zahlen, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
  4. Spezialisierten Anwalt einschalten. Ein im Markenrecht erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung formell und materiell berechtigt ist, ob Anpassungen oder sogar eine komplette Zurückweisung möglich sind.

Wie können wir als Fachanwälte helfen?

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt im Markenrecht verfüge ich über die nötige Erfahrung, um Sie kompetent zu vertreten:

  • Prüfung der Abmahnung auf Rechtmäßigkeit
  • Anpassung oder Ablehnung der Unterlassungserklärung
  • Verhandlung über die Kosten
  • Beratung zur weiteren Risikominimierung

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung

Auch wenn die Bestellung einer vermeintlich harmlosen „Replica-Uhr“ aus Fernost leichtfertig erscheint: Die rechtlichen Konsequenzen sind ernst zu nehmen. Rolex geht gegen Markenverstöße konsequent vor – oft mit Unterstützung der Zollbehörden und spezialisierten Kanzleien wie Loschelder. Wer betroffen ist, sollte besonnen, aber zügig handeln und sich anwaltlich vertreten lassen.

Haben Sie eine Abmahnung von Loschelder im Namen der Rolex SA erhalten?
Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, diskret und kompetent. Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-durch-rolex-sa-und-loschelder-was-tun/