Update April 2025

Und wieder liegt uns eine ABmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Überprüfung vor. In dieser Abmahnung vertritt die IPPC LAW die B.D.B. Media GmbH aus Berlin. Konkreht geht es um die Tonaufnahme von DJ Tomekk feat. Lil Kim & Trooper Da Don  - Kimnotyze. Hieran soll die B.D.B Media GmbH die exklusiven Rechts besitzen. Sie wird bei Amazon, Spotyfy unter dem Label Boogie Down Berlin bezeichnet.

In dem Abmahnschreiben werden 

- Beseititung der Beinträchtigung

- Unterlassung

 - Auskunft

- Schadenersatz und

- Aufwendungsersatz gefordert.

dem Abgemahnten wird vorgeworden die Tonaufnahme gewerblich bei Tik Tok genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein.

Im Zuge eines Vergleichs werden lediglich 1.500 € gefordert. 

Wir raten solche Abmahnungen ernst zu nehmen.  Nach unserer Auffassung sollte die Abmahnung  genau überprüft werden. Sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach haben wir gewisse Bedenken. 

-------------

Sie haben eine Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin erhalten? Jetzt richtig handeln. Geschäftsführer IPPC LAW ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian der schon seit vielen Jahren als Abmahnanwalt bekannt ist.

Die IPPC LAW vertritt verschiedene Rechteinhaber wie etwa B1 Recordings GmbH. Im Namen der B1 Recordings GmbH versendet IPPC LAW wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung vom Tonaufnahmen über gewerblich genutzte Social-Media-Accounts, wie etwa TikTok. Zu den abgemahnten Tonwerken gehört etwa das Lied „Prada“ von Cassö, Raye und D-Block Europe. Der B1 Recordings GmbH soll insoweit die ausschließliche Rechte zur Verwertung des Songs im digitalen Raum besitzen.

Wie Unternehmer nutzen Lieder um Ihre Videos aufzuwerten. Dies ist aber nicht einfach so erlaubt, jedenfalls nicht, wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt.

Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird Schadenersatz gefordert. Die Höhe hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Weiter werden auch Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Allein diese können über 1.000 € betragen.

Aber nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein! So müssen die Rechteinhaber erstmal nachweisen, dass Ihnen tatsächlich die behaupteten Rechte zustehen. Wir haben schon häufiger erlebt, dass die Rechtekette nicht nachgewiesen werden konnte. Weiter muss auch geprüft werden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Letztendlich ist dann auch die Höhe der Forderungen oft zu hoch.

Unser Empfehlung bei einer Abmahnung der IPPC Law

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen
  • Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen!  Wir haben Erfahrungen aus tausenden von Abmahnungen und konnten schon vielen Abgemahnten helfen.

Rufen Sie uns einfach an unter 0421- 56638780 oder senden Sie uns unverbindlich die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net

Kanzlei Dr. Schenk – Experten im Medien und Urheberrecht - wir vertreten deutschlandweit