Update April 2025
Und wieder liegt uns eine Abmahnung der Louis Vuitton Malletier, Société par actions simplifiée, Paris, Frankreich zur Überprüfung vor. Wieder geht es um den umgefüllten Verkauf von Original Parfum auf Ebay.
Luis Vuitton sieht in dem Umfüllen bzw. in das Umfüllen in minderwertige Zerstäuber eine Markenrechtsverletzung. Ebenso ist nach Ansicht der CBH Rechtsanwälte die Verpackung des Parfum wesentlich. Überdies sind dort regelmäßig gesesetzlich geschuldete Hinweisee enthalten.
Neben einer Markenverletzung soll auch hinsichtlich der Verwendung des Zeichen LOUIS VUITTON eine unlautere Rufausdbeutung vorliegen.
Wiederum wird Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz geltend gemacht. Hinzukommen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 250.000 € nebst Testkaufkosten und Auskunftskosten.
Wir raten solche Abmahnungen ernst zu nehmen und empfehlen unverzüglich einen auf das Markenrecht spezialsisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, um den Schaden möglich gering zu halten.
Gerne sind wir für Sie da. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren und wissen worauf es ankommt.
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Sie haben eine Abmahnung von Louis Vuitton wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln! Es drohen teure Gerichtsverfahren
Louis Vuitton aus Paris Frankreich ist eine sehr bekannte Herstellerin von Lederwaren, Bekleidungsstücken, Schuhwaren, Schmuck, Parfum, Uhren und Accessoires. Die Waren werden mit dem berühmten Zeichen „LOUIS VUITTON“ gekennzeichnet. Dieses ist als Marke geschützt.
Daneben ist Louis Vuitton aber Rechteinhaberin vieler weiterer Marken. Im Bereich Parfum sind das etwa die Marken „IMAGINATION, PACIFIK HILL AFTERNOON SWOM oder OMBRE NOMNADE.
Louis Vuitton geht umfangreich gegen Markenrechtsverletzungen vor. Vertreten wird das Unternehmen durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg.
In den Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte werden die Abgemahnten aufgefordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung binnen einer kurzen Frist abzugeben. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Weiter wird umfassend Auskunft verlangt. Dieser dient der Berechnung des Schadenersatzes. Dieser liegt regelmäßig bei mehreren tausend Euro. Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 300.000 € (!) gefordert. Allein dies sind über 4.000 €!
Bei Erhalt einer solchen Abmahnung der CBH Rechtsanwälte empfehlen dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig etwas unterschreiben
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Einen auf das Markenrecht (z.B. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. Wir sind auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Markenrecht spezialisiert. Wir kennen den Abmahner bereits und wissen worauf es ankommt.
Senden Sie uns einfach die Abmahnung an [email protected] oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421-56638780. Wir beraten und vertreten deutschlandweit.
Ansprechpartner: Dr. Stephan Schenk Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz