Die Münchener Kanzlei Frommer Legal versendet für Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder Serien durch Filesharing. Zu den Mandanten der Kanzlei Frommer Legal zählt auch die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Aktuell versendet Frommer Legal u.a. Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung des Films „Matrix Resurrections“ im Internet.

Vorgeworfen wird dem abgemahnten Anschlussinhaber die Teilnahme an einem sog. Filesharing-Netzwerk. Hierbei wird zum einen eine Datei auf den Rechner heruntergeladen, während gleichzeitig ein Upload derselben Datei an andere Teilnehmer des Netzwerks stattfindet.

Vorliegend geht es um den Film "Matrix Resurrections", der im Jahr 2021 in die Kinos kam und die legendäre Matrix-Trilogie aus den Jahren 1999 - 2003 fortsetzt.

Was gefordert wird: Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Anwaltskosten

Frommer Legal macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,  die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 700,00 € sowie Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von 235,80 € verlangt.

Berücksichtigt werden muss bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung, dass diese eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes gegen sie eine empfindliche Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro geschuldet sein kann – auch Jahre später. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und sich nicht erklären können, wie es zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte, ist bei der Abgabe einer solchen Erklärung also höchste Vorsicht geboten. Aber auch wenn Sie den Film "Matrix Resurrection" tatsächlich herunter- bzw. unwissentlich hochgeladen haben, sollten Sie die von Frommer Legal übersendete Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.

Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt Frommer Legal eine kurze Frist. Diese Frist sollte man durchaus ernst nehmen und sich zügig professionelle anwaltliche Hilfe holen. Ignoriert werden sollte die Abmahnung nicht. Anderenfalls kann der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung drohen. Wenn der Unterlassungsanspruch nicht durch die Abgebe einer modifizierten Unterlassungserklärung erledigt ist, ist es gerade dieser Anspruch, der zu hohen Streitwerten führt, die wiederum zu hohen Verfahrenskosten führen. Binnen einer etwas längeren Frist wird die Zahlung des Schadensersatzes gefordert.

Kompetente Hilfe zu einem fairen Preis - kostenlose Erstberatung

Ich berate meine Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts seit 2006. Auch das Filesharing gehört zu diesem Rechtsgebiet. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Matrix Resurrections “ erhalten haben, treten Sie unverbindlich für eine kostenlose Erstberatung mit mir in Kontakt.

Sie können mir eine Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an [email protected] senden. Noch besser ist es, wenn Sie mir die erhaltene Abmahnung gleich einscannen und mit schicken. Sie können mich auch zunächst gerne unter 0211 911 872 43 anrufen.