Haben Sie eine Abmahnung von React B.V. für Yves Saint Laurent bekommen?
Was sollten Sie tun:
Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung von React B.V. ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.
Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.
Lohnt sich überhaupt ein Anwalt bei einer Abmahnung React B.V.?
bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Abmahnung von React B.V.durch die Profi-Kanzlei React die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!
Was tun wir für Sie?
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung von React B.V. werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.
Nehmen Sie sich die Zeit und rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung gerne an. Wir helfen Ihnen!
Georg Schäfer
Rechtsanwalt