Kurz vor Weihnachten erreichen uns Abmahnungen von Herrn Dr. Thorsten Schroer, Blickwinkel, vertreten durch die Kanzlei Westermann & Scholl aus Hamburg.
Beanstandet wird die Verletzung von Urheberrechten durch ein Bild einer Schiefertafel mit der Aufschrift "Frohe Ostern". Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden ein Schadensersatz von € 2.000,00 sowie Abmahnkosten in Höhe von € 887,03 gefordert.
Die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes - € 1.000 Lizenzschadensersatz + 100% Zuschlag wegen fehlender Urheberrechtsverletzung - erscheint in vielen Fällen übersetzt.
Entsprechendes kann für die geforderten Abmahnkosten gelten, soweit Privatpersonen abgemahnt werden, für die eine gesetzliche Deckelung der Abmahnkosten greift.
Ebenfalls wird in den uns vorliegenden Schreiben nicht klar offengelegt, auf welche Rechte sich der Abmahnende stützt. Es wird zwar von der Einräumung von Nutzungsrechten gesprochen, ohne jedoch näher anzugeben, ob es sich um einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte handelt. Dies kann für die Frage von Bedeutung sein, ob bestimmte im Urheberrechtsgesetz vorgesehene inhaltliche Anforderungen an die Abmahnung eingehalten worden sind. Ist dies zu verneinen, kann die Abmahnung unwirksam sein, so dass auch keine Abmahnkosten verlangt werden können.
Ebenfalls ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich nicht Indizien für einen Rechtsmissbrauch feststellen lassen, etwa durch die überhöhte Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Kostenerstattungsansprüchen. Auch in diesem Fall entfiele die Grundlage für die Einforderung von Abmahnkosten.
Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen und die geforderten Beträge nicht einfach zu zahlen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vertretung gegen Abmahnungen von Dr. Thorsten Schroer, setzten Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung!