Die Firma A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH mahnt über die Kanzlei SWA Christl & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verwendung der Bezeichnung „Ballermann“ für die öffentliche und plakative Bewerbung einer Party bzw. Veranstaltung als Markenrechtsverketzung ab.
In dem vergleichbaren Fall „Ballermann“ urteilte bereits im September 2018 das OLG München. Das Ehepaar Engelhardt hatte sich „Ballermann“ als Marke schützen lassen. Sie betreiben die sogenannte „Ballermann-Ranch“ und veranstalten im großen Stil „Ballermann-Partys“. Mit Abmahnungen gehen die Markeninhaber gegen andere vor, die den Begriff „Ballermann“ kommerziell nutzten.
So kam der Fall „Ballermann“ vor das Oberlandesgericht München (OLG), das am 27. September 2018 zugunsten der Markeninhaber Engelhardt entschied. Markenrechte würden verletzt werden, wenn der Betreiber einer Gaststätte eine „Ballermann Party“ ankündigt, urteilte das OLG München, Az. 6 U 1304/18. Das Gericht begründete in seinem Urteil, dass die Marke „Ballermann“ nicht nur rein beschreibend sei und damit als Marke schutzfähig. Wenn eine Marke einen Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft, sondern auch auf die gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung gebe, sei die Unterscheidungskraft nicht beeinträchtigt. Die Kennzeichnungskraft der Marke könne dadurch sogar gestärkt sein, führte das OLG München aus.
Angeboten wird zunächst die Markenrechtsverletzung durch eine Nachlizenzierung in eine berechtigte Nutzung umzuwandeln. Soweit keine Reaktion durch den Nutzer erfolgt, folgt die kostenpflichtige Abmahnung. Die Kosten steigen damit immens.
Solange Markenschutz besteht, ist eine Abmahnung rechtens und muss grundsätzlich beachtet werden. Ignorieren Abgemahnte eine solche Abmahnung, besteht die Gefahr, dass die Betroffenen gerichtlich auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt werden können.
Der Markenschutz bezieht sich immer auf die gewerbliche Nutzung. Die rein private Nutzung der geschützten Begriffe „Malle“ oder „Ballermann“ kann nicht abgemahnt werden.
Haben Sie auch eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Sprechen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen weiter.