Einleitung

Aktuell liegt mir eine markenrechtliche Abmahnung der CrossFit, LLC, vor. Gegenstand des Abmahnschreibens ist die Verwendung des Kennzeichens „CROSSFIT“. Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt. Dem Mandanten wird eine rechtswidrige Nutzung vorgeworfen. 

Die Marke Crossfit ist beim DPMA als DE Marke unter dem Aktenzeichen 30 2017 032 826 angemeldet. Das Zeichen ist u. a. geschützt für kulturelle und sportliche Aktivitäten in der Klasse 41. 

Wichtige Erkenntnisse

  • Umfangreiche Unterlassungserklärung: Gefordert mit einer Vertragsstrafe von 10.000 € für Verstöße.
  • Auskunfts- und Schadenersatzansprüche: Forderung nach Informationen und nicht spezifizierten Schäden.
  • Anwaltskosten: Rechtsverfolgungskosten basierend auf einem Streitwert von 250.000 €, was 3.744,50 € an RA Kosten ergibt.
  • Kurze Fristen: Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen.
  • Außergerichtliche Lösungen: Möglich, muss geprüft werden.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Zunächst wird die Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die eine Vertragsstrafe von 10.000 € für Verstöße vorsieht. Zusätzlich werden Auskunfts- und Schadenersatzansprüche erhoben, wobei die Höhe des Schadenersatzes noch nicht festgelegt wurde.

Die Kosten der Rechtsverfolgung sind hingegen klar beziffert. Diese werden auf Grundlage eines Streitwerts von 250.000 € berechnet und belaufen sich auf 3.744,50 € an Rechtsanwaltskosten.

Wie ist mit einer derartigen Abmahnung umzugehen?

Angesichts des hohen Streitwerts und der Tatsache, dass es sich um eine markenrechtliche Abmahnung handelt, ist von einer Eigenbearbeitung abzusehen. Es ist entscheidend, die gesetzten Fristen einzuhalten, um ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Zunächst sollte geprüft werden, ob der vorgeworfene Verstoß tatsächlich vorliegt. Es ist oft fraglich, ob in konkreten Situationen eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was im Einzelfall geprüft werden muss.

Falls der Verstoß zutrifft, ist es oft sinnvoll, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu finden. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Gegenseiten in der Regel ebenfalls an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind. Sollte jedoch keine oder eine falsche Reaktion erfolgen, etwa durch die Abgabe einer falschen oder gar keiner strafbewehrten Unterlassungserklärung, sind gerichtliche Verfahren unvermeidbar.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und suchen sodann mit Ihnen den günstigsten Weg zur Streitbeilegung.  Sollte eine Unterlassungserklärung sinnvoll sein, so modifizieren wir diese für Sie und sorgen dafür, dass Sie handlungsfähig bleiben. 


FAQs

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Dokument, in dem der Abgemahnte verspricht, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Bei Verstößen gegen diese Erklärung wird eine festgelegte Vertragsstrafe fällig.

Wie hoch können die Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung sein?
Die Höhe der Rechtsanwaltskosten variiert je nach Streitwert. In diesem Fall betragen die Anwaltskosten 3.744,50 €, basierend auf einem Streitwert von 250.000 €.

Kann ich eine Abmahnung ignorieren?
Nein, eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um teure Gerichtsverfahren und hohe Kosten zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht abgebe?
Wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, kann dies zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das mit erheblichen Kosten und Risiken verbunden ist. Allerdings sollte stets geprüft werden, ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung im konkreten Fall sinnvoll ist.