Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sabastian - IPPC Law
Wir stellen verstärkt Abmahnungen wegen gewerblicher Nutzung nur für private Zwecke lizenzierter Musik fest. Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen kein Unbekannter - früher v.a. gegen private User wegen Filesharing in Internettauschbörsen, nun jedoch verstärkt wegen gewerblicher Nutzung.
Urheberrechtsverletzungen auf Social Media
aktuelle Abmahnung betreffend "Pedro" (Racoon Meme Video)
Die Nutzung von Musikstücken oder viralen Videoclips auf Plattformen wie Instagram, Facebook und Tiktok in Reels, Storys oder Beiträgen ist weit verbreitet – immer mehr auch im Social Media Marketing von Unternehmen. Doch wer solche Inhalte gewerblich einsetzt, ohne die nötigen Rechte vorab zu klären bzw. einzuholen, kann schnell mit einer kostenintensiven urheberrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden. Ein aktueller Fall mit erheblichen Forderungen macht deutlich, wie ernst Rechteinhaber und deren anwaltliche Vertreter bei Verstößen vorgehen.
Abmahnung wegen für gewerbliche Nutzung unlizenzierter öffentlicher Zugänglichmachung
In dem Fall ging es um die öffentliche Zugänglichmachung eines Musikstücks sowie eines bekannten Internetvideos über einen geschäftlich genutzten Social-Media-Account. Die betroffene Rechteinhaberin – hier ein deutsches Musiklabel – ließ die Inhalte über ein spezialisiertes Ermittlungsunternehmen aufspüren und dokumentieren. Dabei wurden unter anderem Screenshots, URLs, Veröffentlichungsdaten und Zugriffszahlen festgehalten, um eine möglichst rechtssichere Beweislage zu schaffen.
Die Konsequenz: Eine anwaltliche Abmahnung mit umfangreichen Forderungen.
Die rechtlichen Grundlagen
Das deutsche Urheberrechtsgesetz schützt sowohl Tonaufnahmen (§ 85 UrhG) als auch Film- und Videoaufnahmen (§ 94 UrhG). Werden diese ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht – etwa durch das Hochladen in sozialen Netzwerken – stellt dies eine Rechtsverletzung dar. Im gewerblichen Umfeld ist dies besonders kritisch, da Plattformen wie Instagram ihre Musiknutzungsrechte in der Regel nur für private Zwecke lizensieren.
Forderungen der Rechteinhaberin
Die Abmahnung umfasst unter anderem folgende Ansprüche:
Unterlassung: Die künftige Nutzung der Inhalte soll per AUS UNSERER SICHT MIT ZU WEITGEHENDER strafbewehrter Unterlassungserklärung untersagt werden.
Beseitigung: Die bereits veröffentlichten Beiträge müssen NACHHALTIG (Achtung: auch aus dem Suchmaschinen-Cache!) entfernt werden.
Auskunft: Über Dauer der Nutzung, erzielte Umsätze und weitere Verwendungen wird gefordert.
Schadensersatz: Geschätzt auf Basis vermintlicher branchenüblicher Lizenzsätze, im vorliegenden Fall mit einer Forderung in Höhe von 10.000 Euro.
HIER SEHEN WIR DAS GRÖßTE ANKNÜPFUNGSPOTENTIAL, da in den hier vorliegenden Fällen nur eine 3-stellige Abrufzahl gegeben war.
Erstattung von Abmahnkosten: Bei einer auf 100.000 Euro angesetzten Streitwertberechnung, DIE RELATIV HOCH IST, belaufen sich die Anwaltskosten für die Abmahnung mitsamt Ermittlungskosten, Auslagen und UST auf rund 2.800 Euro.
Fazit: Rechtssicherheit erforderlich
Dem Grunde nach stehen die geltend gemachten Ansprüche bei fehlender Lizenzierung für gewerbliche Zwecke grds. zu; hier liegen jedoch Indizien dafür vor, dass die Ansprüche zu extensiv geltend gemacht werden, weswegen nicht voreilig das "Vergleichsangebot" angenommen werden sollte.
Der Fall unterstreicht zudem, wie wichtig es ist, bei der Nutzung kreativer Inhalte auf Social Media sorgfältig zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden – und vor allem die Lizenzlage VORAB zu klären. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verstöße hohe Kosten nach sich ziehen können.
Insbesondere im wichtigen Social-Media-Marketing lohnt es sich daher, vor der Verwendung populärer Songs oder viraler Clips genau hinzusehen, ob die gewerbliche Nutzung möglich ist - im Zweifelsfall juristischen Rat einholen oder auf lizenzfreie Alternativen zurückgreifen.
Auch die Nutzungsbedingungen von Tools wie CapCut müssen vorab genau geprüft werden.
Melden Sie sich bei Rückfragen gerne!
Rechtsanwalt Lars Twelmeier über Erfahrung von ca. 20 Jahren bei der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen.