Momentan kursieren kostspielige Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen und können damit die Kassen von Online-Händlern belasten.

Die Unerlaubte Nutzung geschützter Markennamen oder Logos kann für Online-Händler teure Konsequenzen haben. Harley-Davidson und Inbus z.B. sind bekannte Marken, die regelmäßig gegen die unbefugte markenmäßige Verwendung vorgehen.

Im Einzelnen:

Harley-Davidson: Abmahnung wegen Merchandise

Die Harley-Davidson Motor Company, vertreten durch die Kanzlei Epic Legal, fordert 5.664,48 Euro von einem Online-Händler, der Holz-Dekorationsgegenstände in Motorradform mit Harley-Davidson-Bezug ohne Genehmigung verkauft hat, so wird berichtet. Als weltweit bekannte Marke schützt Harley-Davidson ihr Image konsequent, besonders im Ersatzteil- und Merchandising-Bereich. Mir liegen bereits mehrere Abmahnungen vor, insbesondere im Ersatzteilmarkt für Fahrzeuge. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angebote sich auf eBay, Amazon oder der eigenen Webseite befinden.

Inbus: Abmahnung für Werkzeughändler

Die Inbus IP GmbH, vertreten durch die Kanzlei Advant Beiten, mahnt derzeit auch gehäuft ab, derzeit z.B. mit einer Forderung von 2.002,41 Euro. Betroffen sind Händler, die Begriffe wie "Inbusschrauben" oder "Inbusschlüssel" für Produkte verwenden, die nicht von Inbus stammen. Obwohl der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist, bleibt er eine geschützte Marke.

Hier muss konkret die markenmäßige Verwendung des Begriffs überprüft werden, da nicht jede Verwendung automatisch eine markenrechtliche Verletzung darstellt.

Diese Fälle verdeutlichen die Wichtigkeit für Online-Händler, vor der Nutzung von Markennamen oder dem Vertrieb von Markenprodukten die erforderlichen Lizenzen einzuholen oder komplett auf die Nutzung von eingetragenen Markennamen zu verzichten, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Hierzu ist beispielsweise eine Markenrecherche im Vorfeld der Nutzung von bestimmten Begriffen sinnvoll, gern kann ich Sie hierzu, wie auch zu markenrechtlichen Abmahnungen beraten. Ich bin seit 15 Jahren Fachanwältin im Bereich Markenrecht und habe bereits mehrfach Mandanten im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen erfolgreich vertreten, insbesondere eine Kostenreduzierung mit der Gegenseite vereinbart.

Eine Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder ein  kostenloses Erstgespräch mit mir nutzen: https://wettbewerbsrecht-berlin.de/terminanfrage/

Senden Sie mir gern Ihr Abmahnschreiben zu, dann lasse ich Ihnen unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen, gern per E-Mail: [email protected]

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