Die Nutzung von Musik auf Social Media Plattformen wie TikTok ist längst Alltag  und dennoch birgt sie erhebliche rechtliche Risiken. Immer häufiger erhalten Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtliche Abmahnungen, weil sie Musikstücke in ihren Videos verwendet haben. Aktiv in diesem Bereich ist derzeit die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwalt Daniel Sebastian, die im Auftrag der B.D.B. Media GmbH Abmahnungen wegen der angeblich unrechtmäßigen Verwendung der Tonaufnahme „Kimnotyze“ von DJ Tomekk feat. Lil Kim & Trooper Da Don versendet.

Was wird konkret vorgeworfen?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik ohne erforderliche Lizenz öffentlich zugänglich gemacht zu haben – etwa durch die Veröffentlichung eines TikTok-Videos mit Musikhinterlegung. Dabei wird pauschal behauptet, es habe sich um eine „gewerbliche Nutzung“ gehandelt, selbst wenn der Account ursprünglich privat war oder nur wenige Follower hatte. Häufig werden hohe Vergleichsbeträge gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Ist das zulässig?

Solche Abmahnungen sind rechtlich angreifbar. Häufig fehlen Nachweise für die angeblich exklusiven Rechte des Abmahners. Auch die Höhe der geforderten Beträge wird selten nachvollziehbar begründet.

Besonders auffällig ist, dass die Berechnung des Schadensersatzes in den Abmahnungen sehr rudimentär und pauschal erfolgt: Es wird lediglich auf sogenannte „Erfahrungsregelungen des Musikverlegerverbandes e.V.“ verwiesen – ohne eine nachvollziehbare Herleitung, konkrete Angaben zur Reichweite, zur Zahl der Aufrufe oder zur tatsächlichen Nutzung. Dabei gilt: Eine Schadensschätzung darf nicht schematisch anhand pauschaler Empfehlungen oder Tarife erfolgen, sondern muss stets die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen – etwa die Art der Nutzung, die Reichweite des Accounts, die Dauer der Verfügbarkeit und ob tatsächlich ein gewerblicher Zusammenhang vorliegt. Eine individuelle Bewertung findet in der Regel nicht statt. Das öffnet die Tür für überzogene Forderungen, die rechtlich überprüft und notfalls zurückgewiesen werden können.

Zudem bestehen rechtliche Bedenken an der massenhaften Durchsetzung solcher Ansprüche unter Berufung auf automatisierte Ermittlungen durch externe Firmen.

Wie sollten Sie reagieren?

Ignorieren Sie eine solche Abmahnung keinesfalls. Ebenso wenig sollten Sie unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder vorschnell den geforderten Betrag bezahlen. Beides kann weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Stattdessen sollten Sie die Abmahnung rechtlich prüfen lassen,  insbesondere in Hinblick auf:

die tatsächliche Rechteinhaberschaft,

den Nutzungsumfang,

die Beweislage,

die Angemessenheit der Forderung,

und die Risiken einer Unterlassungserklärung.

Unsere Kanzlei ist auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert und kennt die Vorgehensweise der abmahnenden Kanzleien aus jahrelanger Praxis. Wir prüfen Ihre Abmahnung rechtlich fundiert und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf TikTok oder einer anderen Plattform erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir bieten kurzfristig telefonische Erstberatungen an und stehen Ihnen auch bundesweit zur Verfügung.