Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine Absage für den gewünschten Studienplatz erhalten, stellt sich die Frage, ob und wie dagegen vorgegangen werden kann. Eine Möglichkeit, eventuell dennoch den Studienplatz zu bekommen, bietet die Studienplatzklage. Dabei ist ganz wichtig, dass erforderliche Fristen eingehalten werden. Besonders wichtig ist hier die Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung.

Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Zusätzlich zur regulären Bewerbung muss zwingend ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden, um überhaupt erfolgreich einen Studienplatz einklagen zu können. 

Hintergrund ist der, dass es sein kann, dass die Hochschulen und Universitäten die Anzahl der angebotenen Studienplätze zu niedrig ansetzen und tatsächlich noch mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden könnten und müssten. Auf diese möglicherweise noch zu ermittelnden - außerkapazitären - Plätze bezieht sich eine Studienplatzklage. Für die Durchsetzung eines Anspruchs auf einen solchen Platz muss aber zwingend ein entsprechender Antrag gestellt werden.  

Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Dieser Antrag muss innerhalb einer festgesetzten Frist gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fristen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und oftmals gelten auch für Studiengänge an Hochschulen nochmals andere Fristen als für Studiengänge an Universitäten. 

Bestenfalls melden Sie sich bereits vor Erhalt eines Ablehnungsbescheides bei mir, da in einigen Bundesländern wie bspw. in Baden-Württemberg die Frist für die außerkapazitären Anträge bereits abgelaufen ist, wenn die Ablehnungsbescheid verschickt werden. So versuchen die Hochschulen/Universitäten, die Anzahl der Studienplatzklagen gering zu halten.

Sollten Sie aber bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, muss schnell geprüft werden, in welchen Bundesländern bzw. bei welchen Hochschulen/Universitäten eine Studienplatzklage noch möglich ist.

Melden Sie sich rechtzeitig bei mir, ich helfe Ihnen dann gerne weiter, den Antrag für Ihren Wunsch-Studiengang sowohl inhaltlich richtig als auch innerhalb der festgelegten Frist zu stellen und somit eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage zu schaffen.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per E-Mail unter [email protected] 

Für eine kurze telefonische Beratung zur Studienplatzklage fallen bei mir keine Kosten an.