„Das ist ein gutes Angebot – und Sie sparen sich den Ärger.“
Mit diesen Worten legt der Chef dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag vor. Es klingt fair: Abfindung, sofortige Freistellung, wohlwollendes Zeugnis. Der Mitarbeiter unterschreibt – und steht wenig später beim Arbeitsamt. Ohne Geld. Dafür aber mit Sperrzeit. Dieses Szenario erleben wir in unserer Kanzlei leider allzu oft. Und nach erfolgter Unterschrift können wir in den meisten Fällen nichts mehr für Sie tun.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, können Sie sich jederzeit für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei uns melden. In diesem Rechtstipp erfahren Sie mehr zum Thema Aufhebungsvertrag und dessen Gefahren. Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird vom Magazin Focus als einer der Top-Anwälte für Arbeitsrecht (Focus-Anwaltsliste 2023 und 2024) geführt und weiß genau, worauf es jetzt ankommt.