Derzeit meldeten sich vermehrt ADAC-Kreditkarteninhaber, welche Opfer eines Betrugs geworden sind.
All diesen Fällen ist gemein, dass die Mandanten sich hier absolut sicher sind, nicht auf Betrüger hereingefallen zu sein und auch auf keinen in einer Phishing-Mail angegebenen Link geklickt zu haben. Dennoch sind die Betrüger an die Bankdaten der Mandanten gelangt und es kam zu Abbuchungen, welche die Mandanten zu keinem Zeitpunkt autorisiert hatten.
Der ADAC bzw. die Partnerbank Solaris weigern sich hier hartnäckig Erstattungen vorzunehmen und ziehen die Bearbeitung der Beschwerden der Kunden teilweise über Monate hinaus.
Es wird angegeben, dass die entsprechenden Abbuchungen korrekt über die Secure-App genehmigt worden seien. Die Abbuchungen seien somit entweder vom Betrogenen selber vorgenommen worden, oder aber dieser habe seine Daten grob fahrlässig Dritten zugänglich gemacht. Die Bank beruft sich insoweit auf einen dafür sprechenden Anscheinsbeweis. Der BGH hat aber bereits in seinem Urteil vom 26.02.2016 (XI ZR 91/14) darauf hingewiesen, dass bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nach § 675 w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises ist, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen muss.
An dieser Unüberwindbarkeit und auch an der fehlerfreien Funktion des von der Solarisbank eingesetzten Sicherungsverfahrens bestehen hier nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht Busko jedoch erhebliche Zweifel.
Angesichts der Tatsache, dass hier in sämtlichen von Rechtsanwalt Busko vertretenen Fällen eine Weitergabe der Daten durch die Mandanten an Betrüger ausgeschlossen ist, und der Tatsache, dass sich diese Fälle in der letzten Zeit enorm häufen, besteht der Verdacht eines Datenlecks bei der Solaris Bank. Hier prüft inzwischen auch die BaFin, nachdem sich zahlreiche Kreditkarteninhaber bei der BaFin über die Solarisbank beschwert hatten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko hat inzwischen zahlreiche Klagen gegen die Solarisbank für die hier vertretenen Kreditkarteninhaber eingereicht.
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