Es besteht wieder Hoffnung für die Adler Group (nachfolgend auch "Adler") und insbesondere für Aktionäre.

Adler Group: Sanierungsplan wurde genehmigt

Am 12.04.2023 hat der High Court of Justice of England and Wales einen Sanierungsplan gemäß Part 26A des Companies Act 2006 der AGPS BondCo PLC, einer Tochtergesellschaft von Adler, genehmigt.

Damit sind - gegen den massiven Widerstand einiger Gläubiger - die wesentlichen Voraussetzungen für Änderungen zentraler Anleihebedingungen erfüllt. Es wird frisches Geld von einer Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellt werden. Neue Kredite können aufgenommen und Zinszahlungen ausgesetzt werden. 

Dieser Spielraum, der sich der Adler Group eröffnet, bietet nach unserem Dafürhalten insbesondere Aktionären eine günstige Gelegenheit, einen Vorteil zu erzielen und den eingetretenen Schaden zumindest teilweise zu kompensieren. Eine vollständige Kompensation halten wir aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation hingegen für unrealistisch. Bei sowohl geschickter als auch zeitnaher Vorgehensweise bieten sich für Anleger allerdings Optionen.

Adler Aktie: Was ist für Investoren zu tun?

Lassen Sie überprüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie Schadensersatzansprüche (Kursdifferenzschäden als auch Transaktionsschäden) besitzen. Details zu dem Schaden als auch zu den Handlungsmöglichkeiten hängen maßgeblich von dem jeweiligen Finanzinstrument und Ihren Transaktionsdaten ab. Die betroffenen Finanzinstrumente finden Sie weiter unten.

Unser Service für Sie

Anleger und Investoren können sich auf unserer Webseite von WEISSWERT

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und dann weitere Informationen erhalten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail, und zwar an [email protected] (Betreff: Adler Group).

Wir prüfen im Anschluss daran für Sie, wie wir die Lage in Ihrem Fall einschätzen und welche Möglichkeiten existieren sowie ob sich ein Vorgehen lohnt. Hierbei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen als auch die faktischen Umstände. Sollte ein Vorgehen zweckmäßig sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen wir Ihnen dies mit, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.