AIDAprima – Der Kreuzfahrt-Veranstalter AIDA hat zwei Kreuzfahrten ab Rotterdam mit Beginn 30.03.2023 und 06.04.2023 abgesagt; zur Begründung wird auf „operative Gründe“ verwiesen. Jetzt haben die Passagiere Recht auf Entschädigung und Schadensersatz. Rechtsanwalt Oliver Matzek, Spezialist für Reiserecht in Hamburg, erklärt Ihnen, welche Ansprüche Sie stellen können.