Die Istanbul-Konvention im Familienrecht: Ein Praxisbeispiel


Die Istanbul-Konvention, ein wegweisendes Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, findet zunehmend Beachtung in familienrechtlichen Verfahren. Ein aktueller Fall zeigt die Bedeutung und praktische Anwendung dieser Konvention im Kontext von Sorgerechtsstreitigkeiten.


Fallkonstellation


In dem vorliegenden Fall beantragte eine Mutter das Sorgerecht für ihr Kind, nachdem sie eine von häuslicher Gewalt geprägte Beziehung beendet hatte. Der Ehemann war wegen dieser Gewalttaten sogar strafrechtlich verurteilt worden. Der Kindsvater argumentierte, dass eine von ihm erteilte Sorgevollmacht ausreiche und daher keine Übertragung des Sorgerechts notwendig sei.


Erste Instanz: Ignorierung der Istanbul-Konvention


Das erstinstanzliche Gericht folgte der Argumentation des Kindsvaters und ignorierte dabei die Vorgaben der Istanbul-Konvention. Dies ist besonders kritisch zu sehen, da die Konvention explizit fordert, dass Vorfälle häuslicher Gewalt bei Entscheidungen über das Sorge- und Besuchsrecht berücksichtigt werden müssen.


Zweite Instanz: Berücksichtigung der Konvention


In der Beschwerdeinstanz  vor dem OLG Frankfurt erfolgte eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Fall unter Berücksichtigung der Istanbul-Konvention. Das Gericht führte eine intensive Befragung des Kindsvaters durch und stellte fest, dass dieser keinerlei Einsicht zeigte oder Verantwortung für seine Handlungen übernahm.


Rechtliche Bewertung


Das Beschwerdegericht kam zu dem Schluss, dass eine bloße Sorgevollmacht in diesem Fall nicht ausreichend sei. Es erkannte an, dass der Mutter die Ausübung der gemeinsamen Sorge mit dem Vater nicht mehr zugemutet werden könne. Diese Entscheidung steht im Einklang mit Artikel 31 der Istanbul-Konvention, der vorschreibt, dass Gewaltvorfälle bei der Entscheidung über das Sorge- und Besuchsrecht zu berücksichtigen sind.


Schlussfolgerung


Dieser Fall verdeutlicht die wachsende Bedeutung der Istanbul-Konvention in familienrechtlichen Verfahren. Er zeigt, dass Gerichte verpflichtet sind, häusliche Gewalt als gewichtigen Faktor bei Sorgerechtsentscheidungen zu berücksichtigen. Die Konvention dient somit als wichtiges Instrument zum Schutz von Gewaltopfern und ihren Kindern im familienrechtlichen Kontext.

Der Fall zeigt, das nach wie vor vom Helfersystem – also Jugendamt und Verfahrensbeistand - die Istanbul- Konvention genauso wie von Gerichten ignoriert wird.

Der Kindsmutter wird häufig Bindungsintoleranz vorgeworfen, weil sie - zu Recht - den Vater ablehnt. 

Es ist daher wichtig, die Strategie in dem Fall gut mit einem Fachanwalt/ Fachanwältin auszuarbeiten.