Zusammenfassung: Das Landgericht Kassel [Urteil vom 23.09.2024 – 4 S 139/23] hat entschieden, dass der pauschale Ausschluss älterer Menschen von Kreditkartenverträgen eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt. Banken müssen stattdessen eine individuelle Bonitätsprüfung durchführen, um finanzielle Risiken zu bewerten.
Der Fall: 88-jähriger Bundesrichter erhält keine Kreditkarte
Ein 88-jähriger pensionierter Bundesrichter beantragte bei einer Bank eine Kreditkarte, wurde jedoch aufgrund seines Alters abgelehnt. Die Bank begründete ihre Entscheidung mit dem erhöhten Risiko von Zahlungsausfällen bei älteren Kunden. Der Richter klagte daraufhin wegen Altersdiskriminierung.
Das Urteil: Pauschale Ablehnung ist unzulässig
Das Landgericht Kassel gab dem Kläger Recht. Die Richter stellten fest, dass die pauschale Ablehnung von Kreditkartenanträgen aufgrund des Alters eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Banken müssen stattdessen eine individuelle Bonitätsprüfung durchführen, um das finanzielle Risiko zu bewerten.
Begründung: Altersdiskriminierung im Kreditwesen
Das Gericht betonte, dass Kreditkarten heute ein gängiges Zahlungsmittel sind und für viele alltägliche Aktivitäten benötigt werden. Ein pauschaler Ausschluss älterer Menschen von Kreditkartenverträgen würde ihre Lebensqualität erheblich einschränken. Die Bank hätte mildere Mittel zur Risikominimierung wählen können, wie z. B. die Beschränkung des Verfügungsrahmens.
Bedeutung des Urteils: Stärkung des Diskriminierungsschutzes
Das Urteil stärkt den Schutz älterer Menschen vor Diskriminierung im Kreditwesen. Es stellt klar, dass Banken nicht pauschal aufgrund des Alters ablehnen dürfen, sondern eine individuelle Bonitätsprüfung durchführen müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung älterer Menschen im Alltag.
Praktische Hinweise: Was tun bei Altersdiskriminierung?
Wenn Sie aufgrund Ihres Alters bei der Beantragung einer Kreditkarte abgelehnt wurden, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Das Urteil des Landgerichts Kassel zeigt, dass Altersdiskriminierung im Kreditwesen nicht hingenommen werden muss.
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Infobox:
- AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - schützt vor Diskriminierung u.a. wegen des Alters
- Bonitätsprüfung: Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person
- Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund eines bestimmten Merkmals (z. B. Alter)