Der nordrhein-westfälischen Landtag hatte am 25.03.2022 das "Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2022 S. 375 bis 410) beschlossen.

Dieses Gesetz sah (erst) ab dem 01.12.2022 die lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,8 % vor.

Schnell kamen verfassungsrechtliche Bedenken an diesem Gesetz auf. Kritiker bemängeln beispielsweise, dass durch die Besoldung in bestimmten Fällen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestabstandgebot Höhe von 115 % zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist. Es könnte daher eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegen, die nur durch einen Antrag auf Ergänzungszuschlag ausgeglichen werden kann, was rechtlich höchst problematisch ist.

Die Möglichkeit, eine verfassungsgemäße Besoldung nur durch eine gesonderte Antragstellung zu erreichen, wird dabei als Systembruch kritisiert. Das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation, die automatisch gewährleistet sein muss, sei verletzt.

Der Ergänzungszuschlag könnte zudem das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen verletzen, was ebenfalls gravierende verfassungsrechtliche Bedenken nach sich ziehen könnte.

Betroffene Beamte waren aufgefordert, gegen die Höhe der Alimentation im Jahr 2022 vorsorglich Widerspruch einzulegen, wovon eine Vielzahl Gebrauch gemacht hat.

Im Februar 2025 hat das Ministerium für Finanzen NRW informiert, dass die Widersprüche beschieden werden. Soweit ersichtlich, wird – wortgleich – in allen betroffenen Fällen (die Rede ist von rund 55 000 eingelegten Rechtsbehelfen) der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen.

In allen Fällen stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob die nach Zugang des Widerspruchsbescheids eröffnete Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen Klage wahrgenommen werden sollte.

Die Bestimmung der "richtigen" Höhe ist vielschichtig und wird vermutlich erst in aufwendigen Verfahren abschließend geklärt werden können. Das Land NRW hat dabei trotz Bitten der Berufsvertretungen nicht den Weg geebnet, die Frage der Alimentation für das jeweilige Haushaltsjahr durch Musterklagen gerichtlich prüfen zu lassen.

Ein gerichtliches Verfahren löst dabei Gerichtskosten aus. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen muss dennoch allen Betroffenen empfohlen werden, vorsorglich gegen den Widerspruchsbescheid das Klageverfahren einzuleiten, um die Frage der verfassungsrechtlichen Bedenken im jeweiligen Einzelfall zu klären, da andernfalls die Ablehnung bestandskräftig wird.


Dr. Oliver Maus

RA, FAArbR

Rechtsanwälte Hast & Dr. Maus

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