Viele Menschen haben Angst vor dem Begriff "Vorstrafe" und seinen Auswirkungen. Doch nicht jede Strafe führt automatisch dazu, dass Sie als vorbestraft gelten. Über einige grundlegende Dinge in Bezug auf die Vorstrafenregelungen möchte ich Sie deshalb hier aufklären.
Was gilt als „Vorstrafe“?
Eine Vorstrafe liegt nur dann vor, wenn eine Verurteilung in das Führungszeugnis eingetragen wird. Kleinere Strafen erscheinen oft nur im Bundeszentralregister (BZR), sind aber nicht unbedingt führungszeugnisrelevant.
Wann gilt man als vorbestraft?
Ob eine Verurteilung als "Vorstrafe" gilt, hängt von der Höhe der Strafe ab:
- Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Bewährungsstrafen bis 3 Monate erscheinen nicht im einfachen Führungszeugnis. Sie sind zwar im BZR gespeichert, gelten aber rechtlich nicht als "Vorstrafe".
- Höhere Strafen (z. B. mehr als 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten) werden in das Führungszeugnis eingetragen und können Auswirkungen auf das Berufsleben oder die Erteilung von Erlaubnissen haben.
- Bei mehreren Verurteilungen kommt es auf die Summe der Strafen an, liegt diese über 90 Tagessätzen oder über 3 Monaten, erscheinen diese im Führungszeugnis.
Welche Auswirkungen hat eine Vorstrafe?
Eine Vorstrafe kann sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken:
- Beruf: Viele Arbeitgeber verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis. Ist dort ein Eintrag vorhanden, kann dies Probleme bereiten, besonders in sicherheitsrelevanten Berufen.
- Reisen: Manche Länder (z. B. die USA) verweigern Menschen mit bestimmten Vorstrafen die Einreise.
- Gewerbeerlaubnis: Wer vorbestraft ist, kann Probleme bekommen, eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten.
- Einfluss auf das Privatleben: Manche Versicherungen oder Banken können bei bestimmten Verurteilungen Schwierigkeiten machen.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die je nach Zweck beantragt werden können:
- Privates Führungszeugnis: Dieses wird in der Regel bei der Bewerbung um einen Job oder eine Wohnung verlangt. Sie können dieses entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz online beantragen (www.fuehrungszeugnis.bund.de).
- Erweitertes Führungszeugnis: Wird für Berufe mit Kindern oder Jugendlichen (z. B. Lehrer, Erzieher) benötigt und enthält auch bestimmte Verurteilungen, die im normalen Zeugnis nicht erscheinen (insbesondere aus dem Bereich der Sexualstraftaten).
- Behördliches Führungszeugnis: Wird von Behörden angefordert, z. B. für Beamtenstellen oder Waffenscheine und enthält alle relevanten Vorstrafen, die für die Behörde wichtig sein könnten.
- Europäisches Führungszeugnis: Wird benötigt, wenn man in einem anderen EU-Staat gearbeitet hat oder arbeiten will.
Was wird Bundeszentralregister (BZR) gespeichert?
Im Bundeszentralregister (BZR) werden alle strafrechtlich relevanten Eintragungen gespeichert, darunter strafgerichtliche Verurteilungen (Geld- und Freiheitsstrafen), Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt), bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Berufsverbote oder Entziehung von Gewerbeerlaubnissen), Eintragungen zu Jugendstrafen, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie Strafen aus anderen EU-Staaten, wenn diese in Deutschland anerkannt wurden.
Wie lange bleibt eine Vorstrafe gespeichert?
Im Bundeszentralregister gelten bestimmte Löschfristen:
- 5 Jahre für Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung.
- 10 Jahre für schwerere Straftaten oder mehrfache Verurteilungen.
- 15 Jahre bei Freiheitsstrafen über ein Jahr wegen Sexualstraftaten.
- 20 Jahre oder länger bei besonders schweren Straftaten wie Sexualdelikten an Minderjährigen oder lebenslangen Freiheitsstrafen.
Eintragungen im Führungszeugnis werden meist nach 3 bis 10 Jahren entfernt, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Straftaten hinzukommen.
Kann eine Vorstrafe gelöscht werden?
Ja, nach Ablauf bestimmter Fristen kann eine Löschung aus dem Bundeszentralregister erfolgen. Eine automatische Löschung erfolgt allerdings nicht immer sofort, sodass es sinnvoll sein kann, beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Auskunft zu stellen oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Falls ein Eintrag im Führungszeugnis als ungerechtfertigt empfunden wird oder berufliche Nachteile drohen, kann in manchen Fällen eine Rehabilitierung oder ein Gnadengesuch gestellt werden.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Durch die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers kann in vielen Fällen bereits die Eintragung durch eine geschickte Verteidigung verhindert werden. Hierzu sollte jedoch bereits im Vorfeld ein Strafverteidiger hinzugehzogen werden.
Im Falle einer eintragungspflichtigen Strafe besteht die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels, um die Folgen abzumildern.
Nicht zuletzt kann auch gegen eine bestehende Eintragung vorgegangen werden durch entsprechende Anträge.
Fazit: Keine Panik, aber professionelle Hilfe nutzen!
Nicht jede Verurteilung führt zu einer "Vorstrafe" im rechtlichen Sinne. Dennoch können Einträge im BZR oder Führungszeugnis negative Folgen haben. Wer sich unsicher ist oder eine Löschung anstrebt, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.
Gerne können Sie mich bei Fragen zu Ihrem Führungszeugnis oder Bundeszentralregister kontaktieren: 0152 53294372 oder [email protected].