Die Polizei oder Staatsanwaltschaft muss Beschuldigte im Strafverfahren anhören. Die Beschuldigten sollen die Möglichkeit haben, auf Vorwürfe zu antworten.

In der Praxis verschlechtert eine Aussage gegenüber der Polizei aber die Lage der Beschuldigten fast immer.
Machen Sie keine Angaben, bevor Sie die Ermittlungsergebnisse der Polizei kennen. Die Vorladung kann auch nur verschickt worden sein, um Druck auf Sie auszuüben, ohne dass die Polizei Beweise gegen Sie hat. Wenn Sie jetzt ein Geständnis ablegen, ändert sich alles. Um beurteilen zu können, ob es Beweise gegen Sie gibt, müssen Sie Akteneinsicht nehmen.

Sie können von Ihrem Recht auf rechtliches Gehör auch gebrauch machen, indem Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen.