In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. Januar 2023 (Az. 10 AZR 116/22) ging es um die Frage, ob einem Arbeitnehmer Anspruch auf wiederholte Zahlung von Weihnachtsgeld zusteht, wenn der Arbeitgeber dies regelmäßig gewährt hat. Das BAG entschied, dass durch betriebliche Übung ein rechtlicher Anspruch auf eine Zahlung entstehen kann, wenn diese wiederholt ohne Vorbehalt erfolgt. Konkret wurde im Fall festgestellt, dass die dreimalige vorbehaltlose Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber die Erwartung begründet, dass diese Leistung auch zukünftig gewährt wird. Entscheidend für die Entstehung des Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte. Dabei stellte das BAG klar, dass eine betriebliche Übung entsteht, wenn Arbeitnehmer vernünftigerweise auf die dauerhafte Leistung vertrauen können, insbesondere bei einer dreimaligen, regelmäßigen und vorbehaltlosen Gewährung an die gesamte Belegschaft. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt, wie er in früheren Lohnabrechnungen vermerkt war, konnte diesen Anspruch nicht ausschließen, da er nur zum Ausdruck bringt, dass keine Betriebsvereinbarung oder tarifliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht. Auch wenn Zahlungen in unterschiedlicher Höhe geleistet wurden, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung. Daraus kann lediglich folgen, dass sich der Arbeitgeber keinen Leistungsanspruch in fester Höhe gewähren will, sondern jedes Jahr neu nach billigem Ermessen über die Höhe der Leistung entscheiden will. Der Anspruch setzt auch nicht unbedingt die Erbringung der Arbeitsleistung im Kalenderjahr voraus.