Wenn man als Opfer oder Geschädigte in ein Strafverfahren involviert wurde, ist das eine sehr belastende Situation. Eine häufige Konstellation ist das Strafverfahren bei Sexualdelikten wie Vergewaltigung.
Was bisher geschah...
Im Ermittlungsverfahren wurde zunächst eine Strafanzeige gestellt und hierzu wurde man mindestens einmal als Opferzeuge vernommen. Gelegentlich nimmt man an der Begutachtung durch einen Sachverständigen teil. Wurde der Vorwurf unmittelbar nach der Tat angezeigt, wird man untersucht, um die Spuren zu sichern.
Dies sind alles Sie betreffenden Maßnahmen, die zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sein können – also um Beweise für oder gegen den Vorwurf zu sammeln. Entsprechend belastend sind diese Maßnahmen, entsprechend belastend ist die Wartezeit dazwischen.
Und nun kommt die Ladung für den Gerichtstermin.