Obwohl das KCanG bundesweit gilt, stellen einige Bundesländer besondere Anforderungen an den Antrag auf Erteilung der Anbaulizenz für Anbauvereinigungen (Auch CSC genannt).
Hier eine Übersicht:
Baden-Württemberg:
- Nachweise über die Mitgliedschaft von Vorstand, Präventionsbeauftragten und entgeltlich Beschäftigten mit Zugang zu Cannabis durch Mitgliedsausweis
- Besitzverhältnisse der Immobilien
- Geplante Menge an gleichzeitig angebauten Pflanzen
- Cannabissorten
- Anbauformen/-methoden
- Beleuchtungszeiten
- Methode und Ort der Trocknung
- Weitere Verarbeitungsschritte (z.B. bei der Hasch-Produktion)
- Methode der Beprobung von Cannabis
- Maßnahmen zum Vermeiden von Geruchsbelästigung
- Geplante Höhe des Mitgliedsbeitrags nebst zugrundeliegender Kalkulation (inkl. z.B. Miete, Stromkosten)
- Zusätzliche Anforderungen an die Satzung (Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder sein, automatischer Verlust der Mitgliedschaft bei Wegzug aus Deutschland, Begrenzung auf 500 Mitglieder, Verbot der Gewinnerzielung)
- Mitteilung einer Ansprechperson bei Brand oder Einbrüchen
- Bestätigung der Baurechtsbehörde über die baurechtliche Zulassung
- Voraussichtlich keine Genehmigung ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
Quelle:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Konsumcannabisgesetz/Merkblatt_zur_Antragstellung_KonsumCannabisG.pdf
Bayern:
- Schulung für Präventionsbeauftragten wird vom LGL selbst angeboten (voraussichtlich ab September, jeweils 14 h Schulung, Kosten um die 600 €), Schulungen aus anderen Ländern werden nicht zwangsläufig anerkannt
- Mitwirkungskonzept (inkl. Arbeitszeiten, Dokumentation und Sicherstellung der Mitwirkung)
- Überprüfung jeder Charge Cannabis auf Weitergabefähigkeit (Charge = Gesamtheit an Pflanzen, die der gleichen Sorte angehören und zum gleichen Zeitpunkt aus homogenem Anzuchtmaterial (Stecklinge, Samen) angebaut wurden, unter gleichen Bedingungen erzogen wurden und zum gleichen Zeitpunkt als Gesamtheit geerntet werden können oder geerntet werden sollen) solange vom BMEL keine Grenzwerte festgelegt wurden, gelten die Vorgaben zum medizinischen Cannabis
Quelle:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/produkte/doc/informationen_antragsstellung_anbauvereinigungen_kcang.pdf
Berlin:
Noch nichts Näheres bekannt.
Brandenburg:
Noch nichts Näheres bekannt.
Quelle:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/suchtpraevention-und-suchthilfe/cannabis/#:~:text=Anbauvereinigung%3A%20Antrag%20auf%20Erteilung%20der%20Erlaubnis&text=Für%20Fragen%20oder%20Hinweise%20zum,de%20des%20MSGIV%20zur%20Verfügung.
Bremen:
Noch nichts Näheres bekannt.
Hamburg:
- „Anbaukonzept“ für Eigenkontrollen und Analysen
Quelle:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/lebensmittel/anbauvereinigungen#section-2
Hessen:
Keine Besonderheiten, insbesondere besteht die Möglichkeit der Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
Quelle:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/cannabisgesetz
Mecklenburg-Vorpommern:
Noch nichts Näheres bekannt.
Niedersachsen:
- Voraussichtlich keine Genehmigung ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
- Regelung zu den Mitgliedsbeiträgen, die dem Prinzip der Selbstkostendeckung Rechnung trägt
Quelle:
https://www.lwk-niedersachsen.de/cannabis/news/41779_Checkliste_fuer_den_Antrag_nach_§_11_KCanG
Nordrhein-Westfalen:
- Voraussichtlich keine Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
Quelle:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/produkte/doc/informationen_antragsstellung_anbauvereinigungen_kcang.pdf
Rheinland-Pfalz:
- Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten möglich
- Nachweis der Kommunalverwaltung durch Stellungnahme oder Bescheinigung, dass das befriedete Besitztum die Mindestabstände zu Schulen, Kindergärten oder sonstigen Kinder- und Jugendeinrichtungen einhält
- Vernichtungskonzept (kann innerhalb von 3 Monaten nachgereicht werden)
Quelle:
https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/suchtpraevention/cannabis#c94026
Saarland:
- Voraussichtlich keine Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
Quelle:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/verbraucherschutz/informationen/cannabis-anbauvereinigungen
Sachsen:
- Voraussichtlich keine Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
Quelle:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smwa_lds_canna&formtecid=2&areashortname=142
Sachsen-Anhalt:
Noch nichts Näheres bekannt.
Schleswig-Holstein:
- Voraussichtlich keine Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
- „Probenahmekonzept“ zu Stichproben von Cannabis und Vermehrungsmaterial
- „Vernichtungskonzept“ für überschüssiges/nicht weitergabefähiges Cannabis
- „Rückrufkonzept“
- Muster über die Nachweisdokumentation (vom Vereinsverwaltungs-Software-Hersteller)
Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/verbraucherschutz/Downloads/Antrag_Erlaubnis_Cannabisanbau.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Thüringen:
- Voraussichtlich keine Lizenz ohne Nachweis der Schulung des Präventionsbeauftragten
Quelle:
https://tlllr.thueringen.de/wir/aktuelles/import-mi/detailseite/erlaubnisverfahren-fuer-cannabis-anbauvereinigungen