Ich hatte bereits Anfang Januar hier über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) berichtet. Wer die Fristen verstreichen lässt, muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen.


Abmahnung eines weiteren Kollegen

Ich habe heute Kenntnis einer weiteren Abmahnung vom 10.12.2024 erhalten. Es geht auch in dieser Abmahnung um die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG vorgeschriebenen Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zur verliehenen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen. Da der abgemahnte Kollege keine Unterlassungserklärung abgab, hat der BFI&F e.V. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht gestellt. Den Verfügungsantrag ließ der Verein durch Rechtsanwalt Michael Roch stellen, welcher nach außen als LEXGARD Rechtsanwaltskanzlei auftritt. Der Streitwert wurde mit 5.000 EUR beziffert.


Bisherige Kosten bereits fast 1.000 EUR

  • 297,50 EUR Abmahnkosten des Vereins
  • 454,20 EUR 1,3 Verfahrensgebühr + Auslagenpauschale
  • 241,50 EUR Gerichtskosten (1,5 Gerichtsgebühr)

Denkbare weitere Kosten:

  • 400,80 EUR Terminsgebühr für den gegnerischen Anwalt, sofern es zu einem Termin kommt.
  • Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Parkgebühren etc.

Wir sprechen über mindestens 1.500 EUR, sofern sich der abgemahnte Kollege im Einstweiligen Verfügungsverfahren selbst vertritt und keinen eigenen Anwalt beauftragt. Beauftragt er einen eigenen Anwalt, dann sind wir bei mindestens weiteren 855 EUR netto, also insgesamt bei rund 2.250 EUR netto.


Hat eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg?

Das sollte natürlich immer geprüft werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird. Das mir vorliegende Eilverfahren ist aus meiner Sicht für den Abgemahnten leider nicht zu gewinnen. Er sollte vielmehr der Vorgang so kostengünstig wie nur möglich beenden.


Fachfremden Kollegen können weitere Kosten drohen

Wettbewerbsrecht ist ein Spezialgebiet. 


Abschlusserklärung 

Auf eine einstweilige Verfügung muss auch reagiert werden. Macht man das nicht, drohen weitere Kosten, die durch die Forderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung entstehen können. Kosten rund 670 EUR netto (Streitwert des Hauptsacheverfahrens 7.500 EUR).


Hauptsacheverfahren

Wer keine Abschlusserklärung abgibt, muss mit einer Hauptsacheklage rechnen. 

Gerichtskosten bei einem Streitwert von 7.500 EUR: 672 EUR

Kosten pro Anwalt: 1.175 EUR netto


Denkbare Maximalkosten: über 6.100 EUR

Ein simpler Impressumsverstoß kann enorme Kosten auslösen. Niemals wäre ich bei den abgemahnten Punkten bereit, dieses Kostenrisiko einzugehen. 


Vielmehr sollte jeder Kollege und jede Kollegin ein ordnungsgemäßes Impressum vorhalten und dem Verein gegenüber eine geeignete modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Das Risiko gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen bewerte ich als äußerst gering. 


Das ist meine ehrliche Einschätzung dazu. Alles andere ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Eine Rechtsverteidigung auf Rechtsmissbrauch zu stützen macht meiner Einschätzung nach momentan keinen Sinn. Es fehlt an Indizien für Rechtsmissbrauch.



Mein Rat an alle anwalt.de Nutzer:

Jeder Nutzer von anwalt.de sollte prüfen, ob er ein vollständiges Impressum hinterlegt hat. Anwalt.de hat bereits zuvor und erst kürzlich am 08.01.2025 per E-Mail Newsletter an die Impressumspflicht erinnert.



So verhalten Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig:

  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten!
  • Unterschreiben Sie niemals voreilig eine vorformulierte  strafbewehrte Unterlassungserklärung, ohne sich über den Inhalt und die Reichweite im Klaren zu sein!

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung vom BFIF e.V. erhalten?

Ich kann Ihnen helfen, den Vorgang professionell abzuwickeln. Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht