Haft
Sie, ein Verwandter oder ein Freund(in) sind verhaftet worden? Schalten Sie sofort einen Anwalt (M/W) ein! Der Anwalt kann direkt reagieren und die Weichen für Sie "neu" stellen und grundsätzlich erreichen, dass Sie von der Haft verschont werden. Der Anwalt besorgt die Ermittlungsakte oder die Strafrechtsakte . Der Anwalt begleitet Sie z.B. zu dem Termin vor den Haftrichter (in) und verteidigt Sie! Sie müssen grundsätzlich 24 Stunden nach Ihrer Verhaftung einem Richter(in) vorgeführt werden. Treffen Sie grundsätzlich keine Aussage ohne Ihren Anwalt. Der Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre Rechte und baut die Verteidigung auf. Engagierte und effektive Strafverteidigung beginnt möglichst früh und führt in der Regel zu einem ausgezeichneten Ergebnis. Sie müssen bei der Polizei keine Aussage machen und auch nicht vor dem Richter.
Die Familie ist meist hilflos wie sie helfen kann. Aber auch sie kann einen Anwalt beauftragen, der sich der Sache annimmt.
Hausdurchsuchung/Firmendurchsuchung
Werden Sie von einer Hausdurchsuchung überrascht? oder von einer Firmendurchsuchung? Reagieren Sie, schalten Sie einen Anwalt ein. 1. Muss ich die Beamten rein lassen? 2. Warten die Beamten, bis der Anwalt kommt? 3. Muss ich meine Passwörter der Computer verraten oder die Verschlüsslung der Rechner mitteilen? Zu 1: Grundsätzlich müssen Sie die Beamten rein lassen, wenn der Durchsuchungsbeschluss sich auch auf die konkrete Wohnung/Haus bezieht. Anders mag dies sein, wenn z.B. in einem Haus eine bestimmte Wohnung nicht im Beschluss benannt wird. Dies müsste überprüft werden. Es muss Ihnen ein Protokoll über die beschlagnahmten Gegenstände überreicht werden indem festgehalten wurde, was mitgenommen wurde und dieses sollte auch in Ihrer Gegenwart verfasst werden. Zu 2: Grundsätzlich warten die Beamten auf den Anwalt, wenn dieser schnell kommen kann. Bleiben Sie ruhig und freundlich. 3. Grundsätzlich müssen Sie die Passwörter Ihrer Computer nicht verraten.
Sie haben einen Anspruch darauf, dass ein Anwalt bei der Durchsuchung dabei ist und die Sache begleitet. Rufen Sie einen Anwalt an. Der Anwalt besorgt auch die Ermittlungsakte und bereitet die Schutzschrift für Sie vor.
Falls Sie keinen Anwalt erreichen nutzen Sie z.B. den Anwaltsnotdienst der örtlichen Anwaltsvereine, die grundsätzlich in jeder Stadt existieren. Zögern Sie nicht direkt am Anfang einen Strafverteidiger einzuschalten. Sie benötigen in der Regel einen engagierten Profí, wenn Sie in Not geraten, um keine Fehler zu machen und eine gute Verteidigung zu erhalten. Sie haben ein Recht auf einen Anwalt zu jeder Tageszeit. Der Anwalt kann direkt Kontakt mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht aufnehmen sowie Akteneinsicht nehmen und die Sache in Ihrem Sinne fördern und einem Ende zuführen. Machen Sie grundsätzlich keine Aussage ohne Ihren Anwalt.
Strafverteidigung ist in der Regel enorm zeitintensiv. Dieser Einsatz muss natürlich vom Mandanten bzw. von Dritten bezahlt werden (Familie oder Freunde). Es können auch Kautionen gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgehandelt werden etc.
Bei Interesse mehr Informationen z.B. auf unserer Homepage:
www.ra-barnewitz.de
Telefon: 0211 - 67 99236
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Barnewitz aus Düsseldorf ist seit Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts erfolgreich tätig.