Herzlich willkommen!

Als zugelassener Rechtsanwalt für Straf-, Asyl- und Zivilrecht steht Alex Gaidash als Inhaber der Kanzlei Gaidash seinen Mandanten kompetent und lösungsorientiert zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt er als eingetragener Strafverteidiger die Pflichtverteidigung in den Landgerichtsbezirken Aachen, Köln und Bonn. Zusätzlich berät Rechtsanwalt Gaidash im Bereich des Miet- und Arbeitsrechts.

Nemo tenetur se ipsum accusare - Bereits dem römischen Recht entstammte dieser Grundsatz, wonach niemand gehalten ist, sich selbst zu beschuldigen. Heute bildet das Aussageverweigerungsrecht den wichtigsten Grundsatz der Strafprozessordnung.  Deswegen nutzen Sie ihn und machen Sie bereits im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! 

Alex Gaidash wird im Falle einer Mandatierung die Einsicht in die Ermittlungsakte einfordern, um später mit dem Mandanten zu erörtern, ob gegebenenfalls eine Einlassung im Rahmen einer sogenannten Schutzschrift gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgen soll. Oftmals lassen sich auf diese Weise die Strafverfahren bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens einstellen, so dass dadurch der Mandantschaft ein nerven- und kostspieliges Hauptverfahren erspart bleibt.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie bei Kenntnis eines Strafverfahrens gegen Sie unverzüglich Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf. Kanzlei Gaidash freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!