Auf die bestmögliche und persönliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Plankstadt besonderen Wert. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen (Familienrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht) bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin.
Familienrecht
Im Rahmen einer Trennung sind viele Regelungen zu treffen, insbesondere:
- Zugewinnausgleich - Wer hat wieviel Zugewinn in der Ehe erlangt? Wer muss was ausgleichen?
- Trennungsunterhalt - Wer muss wem, wieviel bezahlen?
- Ehegattenunterhalt - Welchem Ehegatte steht Unterhalt nach der Scheidung zu?
- Kindesunterhalt - Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen?
- Aufteilung des Immobilienvermögens
- Aufteilung von Firmenanteilen
- Aufteilung des sonstigen Vermögens
Dies gilt bei ehelichen sowie bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften.
Das Ziel ist eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten zu finden. Ich erarbeite in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem „Partner“ einzelfallbezogene und individuelle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ich profitiere dabei von meinen Erfahrungen in der Mediation und erörtere mit Ihnen die Vor- und Nachteile der Durchführung eines solchen Verfahrens.
Sollte eine einvernehmliche Regelung zu Stande kommen, wäre dann nur das Ehescheidungsverfahren und der Versorgungsausgleich im gerichtlichen Verfahren zu klären.
Sollte eine einvernehmliche Regelung jedoch nicht Zustandekommen, scheue ich nicht davor zurück, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dafür erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Dabei habe ich selbstverständlich die Kosten des Verfahrens im Blick, damit Sie nicht mehr als nötig für das Scheidungsverfahren zahlen müssen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Gerne berate ich Sie bei rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Immobilie, wie z.B.:
- Immobilienfinanzierung und Recht der Kreditsicherheiten
- Nießbrauch, Baulasten, Dienstbarkeiten und sonstige Belastungen auf Ihrem Grundstück
- Kaufvertragsprüfung bzw. -erstellung: Rechtliche Prüfung vor Kauf einer Immobilie (legal Due Diligence)
- Abschluss und Abwicklung von Bauträgerverträgen
Baurecht, Architektenrecht und Werkvertragsrecht
Das private Bau- und Architektenrecht regelt die Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und denjenigen, die das Bauwerk planen und ausführen, also Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker. Die Fälle sind oft aufgrund der vielen Beteiligten recht komplex. Außerdem sind Bauvorhaben meist sehr kostspielig. Die Komplexität und wirtschaftliche Bedeutung macht Baufälle konfliktträchtig. Bereits bei Vertragsschluss sollten Anforderungen und Vereinbarungen deshalb klar definiert werden.
Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen bau- und werkvertragsrechtlichen Fragestellungen.
Diese umfassen u.a.
- Gestaltung und Planung des Bauvorhabens
- Gestaltung von Bauverträgen nach der VOB/B und dem BGB
- Gestaltung von Generalunternehmerverträgen
- Beratung bei Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen gegenüber aller am Bau Beteiligten (Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Planer)
- Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegenüber Auftraggebern
- Architektenrecht, Architektenhonorar (HOAI), Haftung von Architekten
Das Ziel ist stets bereits bei Vertragsschluss Konflikten vorzubeugen bzw. im Laufe des Vertragsverhältnisse Konflikte einvernehmlich zu regeln. Sollte es jedoch notwendig sein, vertrete ich Sie gerne auch in einem Gerichtsverfahren.
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!