Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Andreas Jakubietz !
Fachanwalt Verwaltungsrecht
Aktiv werden – Taktisch handeln – Kosten vermeiden
Sie haben eine Rechtsfrage im Schulrecht oder benötigen Hilfe bei der Durchsetzung eines gewünschten Schulplatzes? Dann bin ich gerne für Sie da. Ich kann auf langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken und verfüge über umfangreiches Fachwissen auf dem Gebiet – so kann ich Ihre Interessen optimal vertreten. Überzeugen Sie sich selbst!
► Schulrecht
Nach erfolgreichem Abschluss des Rechtswissenschaftsstudiums wurde ich im Jahr 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem habe ich zahlreiche theoretische sowie praktische Erfahrungen im Verwaltungsrecht, insbesondere im Bildungsrecht, gesammelt. Seit 1999 bin ich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht qualifiziert. Mein Schwerpunkt liegt dabei besonders im Bereich des Schulrechts, Hochschulrechts und Prüfungsrechts.
► Anmeldeverfahren
Ich bin Ihr idealer Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Kind an einer bestimmten Wunschschule anmelden möchten und dabei anwaltliche Unterstützung suchen. Egal ob es dabei um Grundschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, integrierte Sekundarschulen, staatliche Europaschulen oder Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung geht – ich bin Ihnen im Anmeldeverfahren behilflich. Ich berate Sie eingehend zur Stellung des Aufnahmeantrags und erläutere Ihnen die bestehenden Auswahlkriterien sowie die Voraussetzungen für das Antragsverfahren
► Widerspruch
Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, zeige ich Ihnen, wie Sie erfolgreich Widerspruch einlegen können. Bleibt Ihr Aufnahmeantrag für den gewünschten Schulplatz ohne Erfolg, wird das meist mit einer Kapazitätserschöpfung begründet. Ich prüfe den Bescheid dahingehend und untersuche sonstige möglichen Fehler im Aufnahmeverfahren, die einen Widerspruch möglich machen.
► Schulplatzklage
In den meisten Fällen kann der Schulplatz in diesem Stadium für Sie durchgesetzt werden. Hält das Schulamt dennoch an seiner Entscheidung fest, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich auch in der Schulplatzklage. Ich prüfe Ihre Chancen dabei eingehend, um Kosten für ein gerichtliches Verfahren im vertretbaren Rahmen halten zu können. In einem einstweiligen Anordnungsverfahren wird meist noch rechtzeitig kurz vor Schuljahresbeginn eine Entscheidung gefällt.