Rechtsanwalt Andreas Patz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wirtschaftjurist (Univ. Bayreuth)
Fachkraft für Datenschutz
Vor dem Wechsel an die Universität Münster begann ich das Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth. Im Anschluss an einen dreijährigen Aufenthalt in Österreich, im Rahmen dessen ich eine Reihe rechtswissenschaftlicher Seminare belegte und in einem finanz- und vermögensberatenden Unternehmen tätig war, absolvierte ich das Rechtsreferendariat in Bayreuth. Ab 2001 war ich als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Runkel Rechtsanwälte tätig und nahm erfolgreich an den theoretischen Teilen der Fachanwaltslehrgänge für Mietrecht und für Strafrecht teil. Seit 2016 bin ich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 2019 wurde ich von der Dekra als Fachkraft für Datenschutz zertifiziert.
Seit 01.03.2020 bin ich Partner der RUNKEL PATZ Rechtsanwälte Partnerschaft.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eine qualifizierte anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages kann vor allem dafür sorgen, dass spätere gerichtliche Streitigkeiten und somit womöglich hohe Prozesskosten vermieden werden. Ich stehe gleichermaßen Mietern und Vermietern mit Rat und Tat zur Seite und biete sachkundige Unterstützung von der individuellen Mietvertragsgestaltung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses. Ich berate und vertrete Sie, egal ob es konkret z. B. um Mängel am Mietobjekt, die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung oder die Durchsetzung einer Räumungsklage gegenüber Mietnomaden geht.
Strafrecht
Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, kann jedes Zögern und jede unüberlegte Handlung gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Lage unwiederbringlich verschlechtern. Daher sollten Sie schnellstens einen qualifizierten Strafverteidiger beauftragen. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte entwickle ich die passende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall und vertrete Ihre Interessen effektiv gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Mit Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungsstärke wahre ich Ihre Rechte in allen Phasen eines Strafverfahrens.
Zivilrecht
Auf dem Gebiet des Zivilrechts beantworte ich Ihnen Ihre offenen Fragen rund um das Thema Kaufvertrag, Werkvertrag oder Verbraucherrecht. Ich prüfe Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, vertrete Sie im Rahmen der Anfechtung von Kaufverträgen oder unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Werkvertragsrecht
Haben Sie Probleme, Ihre aus dem Werkvertrag resultierenden Rechte durchzusetzen? Bleiben Sie auf offenen Werklohnforderungen sitzen? Hat sich die Abnahme verzögert oder liegen Baumängel vor? Möchten Sie Ansprüche auf Garantie und/oder Gewährleistung geltend machen? Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen im Werkvertragsrecht gerne an mich – ich prüfe Ihren individuellen Fall eingehend und zeige Ihnen, wie Sie Ihr
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.