Verwaltungs(prozess)recht

Ich unterstütze Sie im Verwaltungsverfahren (Beantragung + Widerspruch). Wenn Sie eine gerichtliche Vertretung benötigen, können Sie sich ebenso gerne an mich wenden. Ich vertrete Sie sowohl vor den Verwaltungsgerichten (auch im Eilverfahren), als auch vor den Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen sowie dem Bundesverwaltungsgericht. Ist ein Rechtsmittel nicht zugelassen, prüfe ich, ob eine Aussicht auf Zulassung einer Berufung bzw. einer Revision besteht und begleite Sie hierbei.

Datenschutz // ext.  Datenschutzbeauftragte + Datenschutzaudits

Start Ups, Einzelunternehmen sowie mittelständische Unternehmen unterstütze ich als externe Datenschutzbeauftragte sowie Datenschutzauditorin. 

Erneuerbare Energien - Beratung für Unternehmen und Kommunen

Ich berate Sie in Genehmigungsverfahren für Windenergie-, Biogas- und Photovoltaikanlagen und unterstütze Sie – als Unternehmen oder Kommune – bei der Regional- und Bauleitplanung für Projekte im Bereich Wind, Biogas und Photovoltaik.

Öffentliches Baurecht und Denkmalschutzrecht

Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Belangen rund um das Baugenehmigungsverfahren sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – angefangen bei Bauvoranfragen über das Bauordnungsrecht bis hin zu der Überprüfung von Bebauungsplänen im Rahmen von Normenkontrollverfahren.

Unternehmen begleite ich bei der Immobilienentwicklung. Gibt es bereits einen Bebauungsplan, so entwickle ich mit Ihnen verschiedene Szenarien der Bebaubarkeit. Stehen auf Ihrem Grundstück bereits Immobilien und Sie streben bauliche Änderungen an, prüfe ich unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen, was sich umsetzen lässt. 

Ihre Immobilie steht unter Denkmalschutz? Oftmals lassen sich denkmalschutzrechtliche Fragestellungen im Dialog mit der zuständigen Behörde klären. Hierbei unterstütze ich Sie.

Beratung für Kommunen

Kommunen unterstütze ich bei der Realisierung städtebaulicher Vorhaben – angefangen bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen über Fragen der Raumordnung bis hin zu der Erstellung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen zur Realisierung der gewünschten Vorhaben.

Planfeststellungsrecht

Das Planfeststellungsrecht spielt regelmäßig dann eine Rolle, wenn es sich um raumbedeutsame Vorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen handelt wie z.B. Eisenbahntrassen, Flughäfen oder den ein Ausbau des ÖPNV. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen. Hierbei unterstütze ich Sie nach Bedarf im Vorfeld und auch später im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung.

Öffentliches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht 

Einzelunternehmen und mittelständische Unternehmen unterstütze ich im Wirtschaftsverwaltungsrecht zu Fragen rund um das Gewerberecht. Hierunter fällt auch das Gaststätten- und Handwerksrecht.

Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht liegt mein Fokus auf dem Beihilferecht. Die Beantragung von Beihilfen bedarf oft vertiefter Kenntnisse der einzelnen Förderrichtlinien. Nichts ist ärgerlicher für ein Unternehmen, als wenn bestimmte Investitionen nicht getätigt werden können, obwohl die Beantragung einer Beihilfe möglich gewesen wäre. Gleiches gilt, wenn eine Beihilfe beantragt und bewilligt wurde, sich jedoch im Nachhinein herausstellt, dass die Antragsberechtigung von Anfang an nicht vorlag. In solchen Fällen sieht man sich als Unternehmen ggfs. Rückforderungen ausgesetzt. Ich unterstütze Sie, egal, in welcher Phase Sie sich befinden.

Kommunalabgabenrecht und kommunales Satzungsrecht

Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Privatpersonen und Unternehmen berate ich insbesondere bei Fragen rund um das Kommunalabgabenrecht. Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Abgaben empfiehlt sich die Überprüfung des Abgabenbescheides und ein Blick in die Satzung. Es kommt immer wieder vor, dass eine Satzung nicht ordentlich bekannt gemacht wurde oder aber ein Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung vorliegt.

Beratung für Kommunen

Kommunen berate ich bei der Gestaltung von neuen oder Überarbeitung bereits bestehender Satzungen.

Kommunalverfassungsrecht und Kommunalwahlrecht

Beratung für Kommunen und Kommunalpolitiker

Kommunale Organe wie Gemeinderäte oder Gemeindevorstände berate ich bei Fragen zu deren Aufgaben sowie der Struktur und Organisation der Verwaltung. Auch bei Streitigkeiten rund um die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG biete ich meine Unterstützung an.

Gemeindevertreter und Fraktionen berate ich, wenn es z.B. um die Verletzung von dem Recht auf effektive Mandatsausübung geht, das freie Mandat an sich gefährdet ist oder Statusrechte verletzt sind.

Beratung für Bürgerinitiativen

Sie sind eine Bürgerinitiative und streben einen Bürgerentscheid oder Volksentscheid an? Ich greife auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Begleitung von Initiativen zurück – angefangen von Radentscheiden über Klimaentscheide bis hin zu der Neugestaltung kommunaler Flächen, so dass ich Ihnen kompetent zur Seite stehen kann. 

Informationsfreiheitsrecht – Umweltinformationsrecht – Verbraucherinformationsrecht

Beratung für Unternehmen

Die Informationsfreiheitsgesetze geben Unternehmen die Möglichkeit, an amtliche Informationen zu gelangen, z.B. im öffentlichen Auftrag erstellte Gutachten, Planungsunterlagen oder Informationen zur Durchführung vergangener Ausschreibungsverfahren. Sollte Ihre Anfrage abgelehnt worden sein, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Auskunftsansprüche.

Beratung für Privatpersonen

Jeder hat einen Anspruch auf Zugang amtlicher Informationen – sei es als interessierter Bürger oder als Teil einer Initiative. Ich habe Privatpersonen bereits in zahlreichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgreich unterstützt. Sprechen Sie mich an, wenn Sie bei einer Auskunftsanfrage nicht mehr weiter wissen.

Umweltrecht – Von Abfallrecht über Immissionsschutzrecht bis hin zum Wasserrecht

Das Umweltrecht ist ein weites Feld. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft für mein Beratungsspektrum. So berate ich im Abfallrecht Beförderer, Entsorger, Sammler und den örE. Im Immissionsschutzrecht unterstütze ich Unternehmen z.B. bei der Beantragung von Anlagengenehmigungen nach dem BImSchG. Zu Fragen des Naturschutzes berate ich ebenso wie zum Wasserrecht und zu Luftreinhalteplänen und deren Durchsetzung.

Kontakt

Sie erreichen mein Sekretariat von MO bis FR unter 069-269 480 37.