Rechtsanwältin Anne Lindemann
Fachanwältin für Familienrecht
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem Referendariat beim Oberlandesgericht Celle wurde Frau Rechtsanwältin Lindemann zur Anwaltschaft zugelassen. Neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin steht sie Mandanten auch als ausgebildete Mediatorin sowie als bestellter Verfahrensbeistand zur Seite. Darüber hinaus wurde ihr der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen, der ihr überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse bescheinigt.
Familienrecht
Im Falle einer Trennung oder Scheidung steht Ihnen Rechtsanwältin Lindemann mit ihrem kompetenten Fachwissen zur Seite. Sie informiert Sie über den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf und unterstützt Sie bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus vertritt sie Ihre Rechte im Scheidungsverfahren und beantwortet Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, bietet sie die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setzt sich für außergerichtliche Lösungen ein.
Mietrecht
Bei Konflikten zwischen Vermietern und Mietern, z. B. wegen einer Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängel an der Wohnung, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Lindemann fachkundig zur Seite. Damit Probleme bereits vorab vermieden werden können, übernimmt sie die rechtssichere Gestaltung von Mietverträgen und prüft auch Betriebskostenabrechnungen. Weiterhin informiert sie zu Schönheitsreparaturen, Modernisierungsmaßnahmen und wenn eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen soll.
Zivilrecht
Im Zivilrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen geregelt, also zwischen Verbrauchern und Unternehmen, und unterscheidet zwischen dem Allgemeinen Privatrecht (Zivilrecht/Bürgerliches Recht) und dem Sonderprivatrecht (Sonstiges Privatrecht). Dazu gehören neben dem Recht der unerlaubten Handlungen auch die ungerechtfertigte Bereicherung sowie die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Frau Rechtsanwältin Lindemann berät Sie umfassend zum Sachenrecht und Schuldrecht, übernimmt die Ausarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder klärt Ihre Fragen zu Themen wie Gewährleistung oder Garantie.
Mediation
Die Mediation dient im Allgemeinen der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, wenn z. B. ein Gerichtsverfahren vermieden werden soll oder eine gerichtliche Einigung nicht möglich ist. Als Mediatorin unterstützt Frau Rechtsanwältin Lindemann ihre Mandanten bei Konflikten und versucht, einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden.
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