ANWALTSKANZLEI Hiller von Gaertringen
Inhaberin: Rechtsanwältin Annette Frfr. Hiller v. Gaertringen
Geprüfte Immobilienprojektentwicklerin (EIA), Immobilien-Projektentwicklerin (IHK)
Tätigkeitsgebiete:
- Immobilienrecht & Grundstücksrecht
- Miet- und Pachtrecht / Wohnungseigentumsrecht
- Erbrecht und Vermögensnachfolge / Prüfung von Ehe- und Erbverträgen
- Unternehmensrecht / Unternehmensgründung / Startup-Gründung / Online-Business
- Zwangsvollstreckungsrecht & Zwangsversteigerungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Konfliktmanagement, außergerichtliche Problemlösung
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Zur Person: Rechtsanwältin Annette Frfr. Hiller v. Gaertringen
Rechtsanwältin Hiller v. Gaertringen stammt aus einer Juristenfamilie und ist seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die 1969 an einem anderen Standort gegründete familiengeführte Kanzlei wird bereits in 3. Generation fortgeführt.
Rechtsanwältin Hiller v. Gaertringen verfügt inzwischen nicht nur über eine langjährige Praxis-Erfahrung in den verschiedensten Rechtsgebieten, sondern als „Geprüfte Immobilienprojektentwicklerin (EIA)" sowie „Immobilien-Projektentwicklerin (IHK)" auch über besondere Kenntnisse im Bereich des Immobilienrechts, die sie überdies auch durch jahrelange praktische Tätigkeit bei der Entwicklung und Betreuung von Gewerbeimmobilien (z.B. Einkaufszentren, Bürogebäude) sowie Privatimmobilien erworben hat.
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