Nach bereits langjähriger und intensiver privater Befassung mit dem Eisenbahnwesen, habe ich im Jahr 2013 durch die Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht (https://f-e-r.org/), deren Vorstand ich seit 2019 angehöre, die Möglichkeit erhalten, meine gesammelten Kenntnisse und Interessen mit meiner juristischen Ausbildung zu verbinden. Diese Verknüpfung aus hohem rechtswissenschaftlichen Anspruch und einer Grundvorstellung von der Funktion des Eisenbahnbetriebs sowie den Bedürfnissen der Akteure des Eisenbahnwesens führe ich seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft konsequent fort. So berate und vertrete ich heute insbesondere zahlreiche Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen sowie Ausbildungs- und Prüfstellen, Personaldienstleister, Verlader und Versicherer in allen eisenbahnrelevanten Rechtsgebieten mit Ausnahme des Arbeits- und Vergaberechts.
Haben Sie Beratungsbedarf zu Rechtsfragen rund um das Thema Eisenbahn? Dann kontaktieren Sie mich jederzeit sehr gerne!