Rechtsanwalt Brandl berät Sie eingehend über Ihre Rechte, prüft Ihre Ansprüche detailliert und zeigt Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können.
Arzthaftung/ Zahnarzthaftung
Behandlungsfehler haben oft gravierende Auswirkungen für die betroffenen Patienten. Rechtsanwalt Brandl ist Fachanwalt für Medizinrecht und spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen ärztlicher Fehler (z. B. Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Aufklärungsmängel etc.) . Rechtsanwalt Brandl hilft Ihnen auch im Bereich der Zahnarzthaftung bspw. bei Schäden wegen unbrauchbarer Zahnprothetik.
Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Brandl ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er betreut Sie daher insbesondere in den folgenden, medizinisch geprägten Bereichen des Personenversicherungsrechts:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Rente, Ablehnung, Anerkenntnis, Anfechtung, Nachprüfungsverfahren, Gutachtenprüfung, Verweisung, Klage gegen Versicherer etc. )
- Krankentagegeldversicherung, private Krankenversicherung (Leistungseinstellung, Anfechtung, Kündigung, etc.)
- Unfallversicherung (Invaliditätsgrad, Gliedertaxe, ärztliche Feststellung der Invalidität, Kausalität, Unfallrente etc.)
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Haben Sie durch einen Behandlungsfehler, einen Unfall oder eine Straftat einen Gesundheitsschaden erlitten? Rechtsanwalt Brandl prüft die Höhe Ihrer Ansprüche, leitet eine eventuell erforderliche Begutachtung ein, optimiert die Höhe des Schmerzensgeldes sowie der weiteren Schadenersatzansprüche und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch (Gerichtsverfahren, selbständiges Beweisverfahren etc.) .
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Brandl einfach direkt über das Profil oder nutzen Sie die angegebenen Kontaktdaten.
Eine Beratung kann auch in französischer und englischer Sprache erfolgen. Eine Beratung per E- Mail ist ebenfalls möglich.