„Gesetze kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte anzueignen,
sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“
Aus dem Corpus Iuris Civilis des römischen Kaisers Justinian I. (6. Jh. n. Chr.)
Seit mehr als 30 Jahren sieht Rechtsanwalt Bernd Herzig seine primäre Aufgabe darin, Ihre Interessen zu vertreten, Sie zielgenau zu beraten und Ihnen kompetent zur Durchsetzung Ihres Rechts zu verhelfen.
Rechtsanwalt Herzig ist persönlich in seiner Kanzlei in Mainstockheim/Kitzingen für Sie da, denn Sie stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit - sprechen Sie mit uns über Ihre Anliegen.
Familienrecht
Darum prüfe wer sich ewig bindet…
Die Kanzlei Herzig betreut Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Auf Wunsch gestaltet Rechtsanwalt Bernd Herzig die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, berät Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend im Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerecht und in Vermögensauseinandersetzungen sowie vertritt Sie in privaten Verhandlungen und vor Gericht.
Wichtig ist Rechtsanwalt Herzig eine fundierte persönliche Beratung und er nimmt sich Zeit, um auf die Besonderheiten Ihrer individuellen Situation einzugehen.
SCHWERPUNKTE in Bereich Familienrecht
- Eheverträge, eheliches Güterrecht: Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft, Gütertrennung
- Unterhaltsrecht: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Scheidungsrecht: einvernehmliche und streitige Scheidungen
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- Begleitende vermögens- und erbrechtliche Fragen
Erbrecht und Vorsorge
Die Erbfolge und Vorsorge rechtssicher zu regeln kann viel Geld ersparen. Ungeklärte Vorsorge- und Erbfragen dagegen führen oft zu Konflikten, die ganze Familien auseinanderbrechen lassen können.
Gerne hilft Rechtsanwalt Bernd Herzig Ihnen dabei, die Entscheidungen zu treffen, mit denen Sie dann gut leben können.
SCHWERPUNKTE im Bereich Erbrecht und Vorsorge
- Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
- Vertretung gegenüber Gläubiger
- Beratung über eventuell bestehende Vorteile einer Erbausschlagung
- Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder Geltendmachung von Pflichtteilsrechten