Aktuelle Gesundheitsinformation
Viele Mandanten fragen uns, wie der Geschäftsverkehr zwischen Anwalt und Mandant aktuell aussieht.
Die Kanzlei verfügt über 2 große Besprechungsräume von 60qm und 90qm, in denen mit ausreichendem Sicherheitsabstand Besprechungen vor Ort für Mandanten durchgeführt werden können.
Alternativ können Mandanten auch Aufträge kontaktlos über unseren E-Mail Zugang: [email protected] abwickeln.
Fragen Sie uns, wir sind Ihnen beim Schutz Ihrer Gesundheit behilflich.
Rechtsanwalt Bernd Jager
Die Kanzlei besteht seit 1993 in Saarbrücken. Zuvor arbeitete Rechtsanwalt Jager als Trainee bei einem Unternehmen der Deutschen Bank Gruppe in Bonn sowie als Rechtsanwalt in einem Projekt für das Ministerium der Justiz in Berlin.
Die Kanzlei betreut Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen des Mittelstandes.
Es besteht eine Kooperation als Vertrauensanwalt in Verkehrssachen mit dem AvD.
In folgenden Bereichen bin ich Ihnen sowohl bei rechtlichen Fragen zum Deutschen Recht als auch zum Französischen Recht gern behilflich:
Deutsches Recht:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Wettbewerbsrecht,
Verkehrsrecht
Insolvenzrecht
Einzug von Forderungen
Betreuungsrecht
Französisches Recht:
Einzug von Forderungen in Frankreich
Vertragsrecht in Frankreich
Immobilienkauf in Frankreich
Arbeitsrecht in Frankreich
Insolvenzrecht in Frankreich
Verkehrsunfallrecht in Frankreich
Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung oder Abmahnung. Die Abmahnung ist dabei einer Kündigung oft vorgeschaltet. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sowie der Kündigung. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage haben Sie die Möglichkeit auf den Erhalt der Arbeitsstelle oder einer fairen Abfindung zu klagen. Dies gilt auch im Fall einer Betriebsschließung, wenn ein Produktionsstandort geschlossen wird.
Bei Arbeitszeugnissen prüfe ich für Sie den Inhalt sowie die Bewertung Ihres Arbeitgebers und setze Ihr Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis durch.
Erbrecht
Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind.
Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.
Insolvenzrecht
Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Durchführung der Privatinsolvenzverfahren in Frankreich. Bei einer Wohnsitznahme in Frankreich ist nach wie vor eine Entschuldung in 1-2 Jahren möglich.
Weitere Informationen zur Privatinsolvenz in Frankreich erhalten Sie auf meiner Homepage http://www.anwalt-jager.de/aufsaetze.html unter der Rubrik "Aufsätze".
Im Deutschen Insolvenzrecht erstellen wir für Sie den Schuldenbereinigungsplan und verhandeln mit den Gläubigern über den Abbau der Schulden. Hierfür ist ein Erwerbseinkommen erforderlich.
Scheitern die Verhandlungen mit den Gläubigern, vertreten wir Sie bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Mit Einleitung des Insolvenzverfahrens ist eine Vollstreckung gegen den Schuldner nicht mehr möglich.
Unlauterer Wettbewerb
Sie sind Gewerbetreibender und haben eine Abmahnung erhalten?
Hier ist schnelles Handeln angesagt.
Die Abmahnung wird regelmäßig mit einer wettbewerbs-rechtlichen Unterlassungserklärung verbunden in der die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes mit aufgeführt sind.
Reagieren Sie hier falsch oder nicht in der gebotenen Eile, dann kann der Gegner innerhalb von 2 Wochen eine sog. einstweilige Verfügung auf Unterlassung bei Gericht gegen Sie erwirken. Mit der einstweiligen Verfügung in der Hand kann der Gegner dann sofort Zwangsmaß-nahmen gegen Sie in die Wege leiten.
Lassen Sie es nicht soweit kommen und informieren Sie sich rechtzeitig.
Internationales Recht
Ich beantworte Ihnen Ihre offenen Fragen zu Angelegenheiten aus dem internationalen Recht. Sie möchten eine Firma oder Gesellschaft in Frankreich gründen?
Gerne berate ich Sie hierzu umfassend und unterstütze Sie bei der Erstellung von Gesellschafts- und Arbeitsverträgen in Frankreich. Weiterhin begleite ich Ihr Unternehmen beim Aufbau eines Vertriebsnetzes in Frankreich.
Immobilienkauf
Der Immobilienkauf in Frankreich weist einige Besonderheiten auf, die der Käufer beachten muss.
Der Notar in Frankreich ist Interessenvertreter der Partei, die ihn beauftragt hat (z.B. Verkäufer). Der Käufer muss dann damit rechnen, dass ihm im Vertrag bestimmte Lasten einseitig auferlegt werden.
So findet häufig eine Ablösung der auf dem Grundbesitz liegenden Hypotheken nicht statt, was für den Käufer nachträglich zu einer erhöhten Zahlung führen kann.
Weitere Informationen zum Thema Immobilienkauf finden Sie auf meiner Homepage http://www.anwalt-jager.de/aufsaetze.html in der Rubrik "Aufsätze".
Betreuungsrecht
Im Betreuungsfall erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch die wichtigsten Informationen zu den Themen Ablauf des Betreuungsverfahrens (z. B. Bestellung eines Betreuers, Sachverständigengutachten). Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie eine rechtswirksame Betreuungsverfügung aufsetzen möchten oder Probleme mit dem Betreuungsgericht haben.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
Nach Absprache können Termine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort wahrgenommen werden.