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Rechtsberatung für Unternehmen, Hausverwaltungen und Privatpersonen in Berlin und bundesweit im Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht, Gewerbemietrecht, Maklerrecht und Wohnungseigentumsrecht.             


Immobilienrecht

Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin von Bismarck ist das Immobilienrecht. Das Immobilienrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich zusammen aus Aspekten des privaten Kaufrechts, Werkvertragsrechts, Mietrechts, WEG-Rechts, Grundstücksrechts und Gesellschaftsrechts sowie des öffentlichen Rechts, insbesondere des Baurechts.

Sie erstellt und prüft Kaufverträge über Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien sowie alle weiteren, relevanten Unterlagen. 

Zudem vertritt sie Ihre Interessen in allen immobilienrechtlichen Streitigkeiten - gerichtlich oder außergerichtlich. In Berlin und bundesweit. [mehr]


Mietrecht für Gewerbe und Wohnraum

Rechtsanwältin von Bismarck vertritt Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien und Wohnungen, insbesondere in Verfahren wegen Räumung, Minderung, Mietminderung und Mangel, Mietzahlungen, Abmahnung und fristloser Kündigung (bspw. unerlaubter Nutzung oder Nichtzahlung der Miete)  oder ordentlicher Kündigung (bspw. wegen Eigenbedarf). 


Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Rechtsanwältin von Bismarck berät und vertritt zudem Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Verwalter und Vertragspartnern der Wohnungseigentümergemeinschaft in Fragen des Wohnungseigentumsrecht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Fragen zu baulichen Veränderungen, Beeinträchtigungen des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums, Kostentragung in der Gemeinschaft, Probleme mit Störenfrieden oder den Verwaltern und sonstigen Fragen rund um das Wohnungseigentum. 

Sie vertritt Sie beim Anfechten eines Beschlusses der WEG sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen oder zu Gunsten der Wohnungseigentümer, des Verwalters oder Dritten, insbesondere bei Klagen wegen Hausgeld. [mehr]


Maklerrecht

Rechtsanwältin von Bismarck berät Makler und Käufer im Maklerrecht. Sie prüft die Maklergebühren, Maklerprovision bzw. Maklercourtage und macht für Sie gegebenenfalls Rückforderungsansprüche geltend. Sie entwirft oder optimiert Maklerverträge und macht für Sie ggf. Ansprüche auf Zahlung der Provision gelten.


Über Rechtsanwältin von Bismarck:

Frau Rechtsanwältin von Bismarck absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Früh spezialisierte sie sich auf die Gebiete des Immobilien- und Mietrechts und des Gesellschafts- und Handelsrechts. Nach dem Studium war sie als Beraterin in einer Immobilienverwaltung tätig sowie in einer Verbraucherschutzkanzlei. Im Referendariat entschied sie sich bewusst für eine Station in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und befindet sich momentan dabei den Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zu erwerben. 


Bürozeiten: 

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Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin.

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