»Kanzlei für Familienrecht«


Diese Bezeichnung beschreibt präzise meine anwaltliche Arbeit
und die fachliche Ausrichtung meiner Kanzlei.

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich seit mehr als zehn
Jahren auf die Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten
in familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert.

Sie können von mir erwarten, daß ich engagiert,
kompetent und umfassend Ihre Interessen vertrete:

     • Trennungsberatung
     • Mediation
     • Scheidung
     • Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
     • Kindesunterhalt (Unterhalt für minderjährige Kinder)
     • Volljährigenunterhalt (Unterhalt für volljährige Kinder)
     • Trennungsunterhalt
     • Geschiedenenunterhalt
     • Betreuungsunterhalt
     • Elternunterhalt
     • Umgangsrecht
     • Sorgerecht
     • Zugewinnausgleich
     • Vermögensauseinandersetzung
     • ausländisches Familienrecht
     • Wohnungszuweisung
     • Hausratsteilung
     • gesetzlicher Versorgungsausgleich
     • schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
     • Lebenspartnerschaft
     • Lebensgemeinschaft
     • Ehevertrag
     • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
     • Vorsorgevollmacht


Darüber hinaus bearbeite ich auch erbrechtliche Mandate,
bei denen eine Verbindung zum Familienrecht besteht:

     • Testament
     • Erbvertrag
     • Widerruf oder Anfechtung einer erbrechtlichen Verfügung