Rechtsanwältin Charlotte Herbertz
Erbrecht
Die Errichtung eines Testaments will gut überlegt und vor allem rechtssicher ausgeführt sein. Immerhin geht es hier um Ihr hart erarbeitetes Vermögen. Ich bin bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und berate Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Gleichermaßen stehe ich Erben zur Seite, die sich in der Erbengemeinschaft durchsetzen müssen oder Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.
Zivilrecht
Sie möchten sich über Ihre Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung informieren, weil Sie eine mangelhafte Sache erworben haben? Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus bin ich Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung, Prüfung und Optimierung sowie die Verhandlung von individuellen Vertragsdokumenten, in denen Ihre Rechte sicher verankert sind.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.