Sie sind auf der Suche nach kompetenter juristischer Beratung und einer interessengerechten und zielorientierten Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen sowie in streitigen Prozessen?
Dann sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Lassonczyk, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht, außerdem tätig im Eigentumsrecht und Verkehrsrecht, genau richtig.
Er ist vertretungsberechtigt an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Gerne hilft er Ihnen in einem ersten persönlichen Gespräch mit Ihrem individuellen Sachverhalt weiter. Rufen Sie ihn einfach an oder nutzen Sie die Anfrage auf dem Profil, um einen Termin mit ihm zu vereinbaren – er freut sich darauf, Sie kennenzulernen!
Herr Rechtsanwalt Christian Lassonczyk - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Christian Lassonczyk studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und schloss dieses erfolgreich mit beiden Staatsexamina ab. Während des Studiums absolvierte er außerdem ein Praktikum in einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei und war nach der Zulassung als Rechtsanwalt 1993 zunächst als Rechtsanwalt in Würzburg beschäftigt, bevor er seine Tätigkeit im Februar 1995 nach Berlin verlegte.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet den Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Lassonczyk. Dabei berät und vertritt er Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht sowie im Kollektivarbeitsrecht und steht diesen von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung zur Seite. Lassen Sie Arbeitsverträge von ihm gestalten oder überprüfen, Ansprüche auf nicht überfälliges Arbeitsentgelt von ihm geltend machen, sich zu Fragen zum Mutterschutz, zur Elternzeit und zum Elterngeld beraten oder sich von ihm in Fällen des Mobbings am Arbeitsplatz vertreten. Gerne unterstützt er Sie auch in den Verhandlungen über eine Abfindungszahlung im Rahmen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie bei Betriebsübergängen oder Umstrukturierungen.
Familienrecht
Das Familienrecht ist der zweite Schwerpunkt der Tätogkeit von Herr Rechtsanwalt Lassonczyk. Er setzt sich im Familienrecht bei der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen und Folgenvereinbarungen für Ihre Rechte und Interessen genauso ein wie im Fall der Trennung bzw. Scheidung. Dabei entstehen oftmals Auseinandersetzungen über den Unterhalt, das Umgangsrecht und das Sorgerecht, den Hausrat und den Zugewinn oder dem Vermögen und dem Versorgungsausgleich.
Vertragsrecht
Egal, welcher Vertrag zwischen Endverbraucher und Unternehmer geschlossen wird, es müssen immer zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften beachtet werden. Herr Rechtsanwalt Lassonczyk prüft Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Kaufverträge, Fernabsatzverträge und informiert über Gewährleistungsrechte oder über die Verjährung von Ansprüchen.
Verkehrsrecht
Die Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld, die Ihnen im Anschluss an einen Verkehrsunfall zustehen, setzt Herr Rechtsanwalt Lassonczyk für Sie durch und wickelt im Rahmen dessen alle entstandenen Sachschäden und Personenschäden ab. Darüber hinaus steht er Ihnen zur Seite, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, z. B. aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder eines Rotlichtverstoßes, oder wenn Ihnen einen Verkehrsstraftat vorgeworfen wird.
Forderungsbeitreibung & Inkasso
Mit Nachdruck und Effizienz übernimmt Herr Rechtsanwalt Lassonczyk den Forderungseinzug. In einem persönlichen Gespräch klärt er Sie über die rechtlichen Erfolgsaussichten auf, berät zu den Möglichkeiten der Geltendmachung von Forderungen und übernimmt auch die Einleitung und Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren. Auch die Zwangsvollstreckung sowie die Prüfung bzw. Abwehr von unberechtigten Forderungen gehören zu seinem Tätigkeitsspektrum.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lassonczyk.de